Stabsstelle Prävention

Sexualisierte Gewalt: Die Fachstelle der Nordkirche klärt auf und beugt vor

Das Team vorm Eingang der Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt in Hamburg:  Inga List, Rebekka Wöhrmann, Rainer Kluck und Dr. Alke Arns (von links).
Das Team vorm Eingang der Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt in Hamburg: Inga List, Rebekka Wöhrmann, Rainer Kluck und Dr. Alke Arns (von links).© Simone Viere

16. September 2021 von Simone Viere

Kirche ist im besten Fall ein Ort der Geborgenheit und Sicherheit, geprägt von persönlichen Beziehungen zwischen Menschen. Manchmal verschwimmen jedoch die Grenzen zwischen Nähe und Distanz. Die "Stabsstelle Prävention - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt" der Nordkirche leistet durch Aufklärung und Weiterbildung rund um das Thema einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Grenzüberschreitungen.

Die Fachstelle ist ein zentraler Anlaufpunkt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen. Aber sie hilft auch direkt Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.

Die Kriminologin Alke Arns, seit April 2013 im Amt als Präventionsbeauftragte der Nordkirche, leitet die Fachstelle. Religionspädagoge Rainer Kluck, Sozialwissenschaftlerin Inga List und Rebekka Wöhrmann (Assistenz) gehören zu ihrem Team mit Sitz in der Fruchtallee in Hamburg. Ihre Aufgaben sind vielfältig: Beraten und aufklären gehören genauso dazu wie recherchieren und intervenieren. Auch die Fortbildung unter anderem für Vikarinnen und Vikare der Nordkirche gehört dazu.

Es ist wichtig Menschen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens und Arbeitens für das Thema zu sensibilisieren, und zu wissen, an wen man sich wenden kann. Damit nicht weggeschaut und geschwiegen wird, wenn etwas passiert.

Prävention und Intervention

Was kann ein Pastor, was eine Gemeinde konkret tun, um sexu­alisierte Gewalt zu verhindern? Dazu leistet die Fachstelle wichtige Aufklärungsarbeit. Eine Säule ihrer Arbeit ist die Prävention, eine weitere die Intervention, wenn es bereits zu Grenzüberschreitungen gekommen ist. Darüberhinaus gibt es in der Nordkirche inzwischen ein Netzwerk an Präventionsbeauftragten, die vor Ort in den Kirchengemeinden und Einrichtungen für das Thema sensibilisieren und beispielsweise an der Erarbeitung von Schutzkonzepten unterstützen.

Oft geht es in kirchlichen Einrichtungen um das Verhältnis von Nähe und Distanz – "einerseits lebt Kirche von Nähe und Vertrauen zwischen den Menschen, andererseits kann es dabei schwieriger werden, Grenzüberschreitungen klar zu erkennen", weiß Religionspädagoge Rainer Kluck.

Ermittlungen führen ist Aufgabe der Polizei

"Die Herausforderung für uns bei Meldungen ist es häufig, dass in der Ausgangslage oftmals eine große Diffusität herrscht. Für uns gilt es dann zu recherchieren, was könnten tatsächlich relevante Hinweise sein. Es ist ein heikler Prozess, das konsequent zu verfolgen, ohne dabei noch mehr Schaden anzurichten", berichtet Kluck von seinen Erfahrungen. Wichtig ist ihm in diesem Zusammenhang klarzustellen, dass die Stabsstelle nicht selbst ermittelt. Dass sei die Aufgabe der Polizei, mit der auf einer vertrauensvollen Basis zusammengearbeitet werde.

Allerdings ist nicht alles, was sexualisierte Gewalt ist, auch im Strafrecht erfasst. "Viele Fälle, mit denen wir uns beschäftigen, liegen unterhalb der strafrechtlichen Relevanz", so Kluck. Wenn die Mitarbeitenden der Stabsstelle zu Hilfe gerufen werden, bewerten sie die Lage, beraten sich mit Fach- und Leitungspersonen vor Ort und sorgen mit dafür, dass Betroffene geschützt und unterstützt werden.

Nordkirche seit vielen Jahren am Thema dran

Eine weitere wichtige Aufgabe der Stabsstelle ist die Umsetzung des Präventionsgesetzes der Nordkirche. Es handelt sich dabei um ein Gesetz zur Vermeidung, Aufklärung und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt. 2018 ist es in Kraft getreten.

Das Präventionsgesetz der Nordkirche

Zum Gesetz (PDF)

Das Gesetz schafft nicht nur die kirchengerechtliche Grundlage für "grenzachtende Kommunikation und Klarheit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt" auf allen Ebenen der Kirche und der Diakonie, sondern beinhaltet auch die Prävention: Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht ausgenutzt und Übergriffen soll vorgebeugt werden. Mitarbeiter im Kinder- und Jugendbereich werden für die Problematik in Schulungen sensibilisiert.

Im Bereich der Intervention sieht das Gesetz vor, dass die Einrichtungen Verfahren und Strukturen einführen, die es möglich machen, Grenzverletzungen wahrzunehmen, zu melden und schnellstmöglichst nachgehen zu können. Der Schutz von Betroffenen hat dabei oberste Priorität.

Im besonderen Fokus des Schutzes stehen Kinder und Jugendliche, aber auch alle anderen Schutzbefohlenen, Mitarbeiter sowie alle diejenigen, die kirchliche Angebote wahrnehmen (epd).

"Wir haben unsere Arbeit in den vergangenen Jahren auf feste Säulen stellen können", sagt Arns. Die Nordkirche hat mit ihrer Präventionsarbeit und dem 2018 in Kraft getretenen Präventionsgesetz Pionierarbeit geleistet.

Netzwerk an Präventionsbeauftragten und Ansprechpersonen

Damit wurden rechtliche Standards gegen sexualisierte Gewalt in einem Präventionsgesetz verankert. "Es ist ein originärer Auftrag von Kirche, Schutz zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, dass Kirche ein Kompetenzzentrum wird – auch bei diesem Thema", betont Alke Arns. Vor Ort wird die Arbeit zudem getragen durch ein Netzwerk an Präventionsbeauftragten und Ansprechpersonen in den Kirchenkreisen, die die kirchlichen Träger mit hohem Engagement und viel Fachkompetenz unterstützen und wertvolle Sensibilisierungs- und Fortbildungsarbeit leisten.

Bereits im Oktober 2014 hatte die Nordkirche als Konsequenz aus den Missbrauchsfällen in Ahrensburg (bei Hamburg) einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt. In Ahrensburg hatte es durch einen Pastor in den 1970er und 1980er Jahren sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche gegeben. Diese wurden 2010 öffentlich. Die damalige Bischöfin Maria Jepsen trat zurück.

In der Folge wurden eine Koordinierungsstelle für sexualisierte Gewalt eine unabhängige Ansprechstelle (UNA) für Betroffene und kirchliche Mitarbeitende und ein Netzwerk an Präventionsbeauftragten eingerichtet. Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit, sowie Pastorinnen und Pastoren müssen inzwischen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Meldepflicht innerhalb der Nordkirche

Innerhalb der Nordkirche gibt es mittlerweile auch eine Meldepflicht. Meldebeauftragte nehmen Hinweise für sexualisierte Gewalt oder Grenzverletzungen entgegen, sorgen dafür, dass diese an dies zuständigen Stellen zur Bearbeitung gelangen und vermitteln fachliche Beratungsangebote. 

"Das Thema sexualisierte Gewalt geht nicht weg"

"Prävention kann nur klappen, wenn alle gemeinsam daran arbeiten", weiß Arns und ergänzt: "Das Thema sexualisierte Gewalt geht nicht weg, das ist kein Projekt. Da werden wir alle immer und stetig dran arbeiten müssen".

Info

Neben der Fachstelle gibt es auch die UNA – Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sex. Gewalt in der Nordkirche.

Zum Interview mit dem Leiter der UNA geht es hier

 

 

 

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Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

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