Themenfindung für die Legislaturperiode und Verabschiedung von Kirchengesetzen
12. September 2013
Kiel/Lübeck. Die 156 Synodalen der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) werden vom 19. bis 21. September 2013 in Lübeck-Travemünde zu ihrer dritten Tagung zusammenkommen.
Auf der Tagesordnung stehen die Themenfindung für die laufende Legislaturperiode sowie die Verabschiedung verschiedener Kirchengesetze.
Dr. Andreas Tietze, Präses der Landessynode, sagte heute in Kiel: „Nachdem die ersten beiden Tagungen der Landessynode vor allem durch Wahlen der Ausschüsse, der Ersten Kirchenleitung und des Landesbischofs geprägt waren, steigen wir nun vertieft in die inhaltliche Planung der Legislaturperiode ein. So werden die Synodalen in Arbeitsgruppen Themen herausarbeiten, die auf zukünftigen Tagungen bearbeitet werden sollen.“ Bereits beschlossen sei für Februar 2014 eine Themensynode zum Klimawandel, so Tietze weiter. „Die Landessynode wird neben der Diskussion über Haushalt und Kirchengesetze sich in den kommenden Jahren auch immer wieder inhaltlich mit Herausforderungen der Gesellschaft befassen und sich dazu äußern.“
Neben der Verabschiedung von Kirchengesetzen, die bisherige Reglungen der drei Vorgängerkirchen im Bereich Pfarrerausbildung, Pfarrstellenbesetzung oder Kirchensteuern zu vereinheitlichen, stehen zwei weitere Kirchengesetze auf der Tagesordnung: das Diakoniegesetz und das Geschlechtergerechtigkeitsgesetz. Der Vorsitzende des synodalen Rechtsausschusses, Dr. Kai Greve, sagte dazu heute in Kiel: „Mit dem Diakoniegesetz wird das Verhältnis der Diakonischen Werke und ihrer Mitgliedseinrichtungen in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gesetzlich geregelt. Somit wird die gesetzliche Grundlage geschafft, die in anderen lutherischen Landeskirchen schon existiert.“ Greve betonte, dass Diakonie Kirche sei: „Unsere Verfassung beschreibt Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Kirche. Sie hat Teil an dem Auftrag der Kirche, das Evangelium in Wort und Tat zu verkünden.“
Weiter erläuterte Greve, dass das Geschlechtergerechtigkeitsgesetz ebenfalls Vorgaben der Verfassung konkretisiere. „Das Kirchengesetz hat zum Ziel, die Geschlechtergerechtigkeit in der Nordkirche zu verwirklichen. Unterschiedliche Lebenssituationen von Männern und Frauen sollen berücksichtigt und Benachteiligungen soweit wie möglich behoben werden.“ So solle beispielsweise bei gleicher Qualifikation diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber eingestellt werden, deren oder dessen Geschlecht im Arbeitsbereich unterrepräsentiert ist. Mit dem Gesetz setze die Nordkirche ein Zeichen, so Greve weiter.