„Grundlegende Werte für ein Miteinander in Frieden, Würde und Respekt“

Ulrike Hillmann, Präses der Landessynode, zum vor 70 Jahren in Kraft getretenen Grundgesetz

Ulrike Hillmann, Präses der Landessynode der Nordkirche
Ulrike Hillmann, Präses der Landessynode der Nordkirche© Marcelo Hernandez, Nordkirche

22. Mai 2019 von Stefan Döbler, Ulrike Hillmann

Kiel. Ulrike Hillmann, die Präses der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) würdigt das vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, in Kraft getretene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Richterin am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht und frühere Präsidentin des Landgerichts Kiel erklärt dazu:

„‚Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.‘ – So heißt es in der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das vor 70 Jahren in Kraft getreten ist. Als Verfassungsjuristin und Präses der Landessynode der Nordkirche erfüllt mich dieses Jubiläum mit Dankbarkeit und auch mit Stolz.

Der Bezug auf Gott in der Präambel macht deutlich, dass der Text nicht letzte Wahrheit, sondern Menschenwerk und damit fehlbar ist. Dennoch: Unter dem Eindruck der kurz zuvor untergegangenen nationalsozialistischen Terrorherrschaft haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1949 eine zugleich lebensfähige und für die Zukunft tragfähige freiheitliche demokratische Grundordnung geschaffen, in der der Mensch im Mittelpunkt steht. Sie haben die Basis gelegt für die Balance zwischen individuellen Freiheiten und sozialer Bindung, auslegungsfähig für die Rechtsprechung auch in den gesellschaftlichen Veränderungen der folgenden Jahrzehnte – ein Erfolgsmodell, das seither unseren inneren Frieden sichert.

Aus der Weimarer Verfassung wurde unter anderem der Satz ins Grundgesetz übernommen: ‚Eine Staatskirche besteht nicht.‘ Dies ist auch mit Blick auf die in Artikel 4 garantierte unverletzliche Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses aus unserer Sicht zu begrüßen. Mittlerweile gibt es in unserem Land eine Bekenntnisvielfalt, die 1949 allenfalls erahnt werden konnte. Der Umstand, dass im Grundgesetz kein Bekenntnis besonders hervorgehoben ist, fördert den Dialog untereinander und die Zusammenarbeit. Alle sind unter dem Grundgesetz vereint.

‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.‘ – Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes entspricht auch christlichen Werten und dem christlichen Menschenbild. Doch nicht nur Christinnen und Christen wünschen sich, dass politische Verantwortung auch vor Gott als einer höheren Instanz wahrgenommen wird. Ich erinnere an die Kampagne ‚Für Gott in Schleswig-Holstein‘ im Jahr 2016, als sich evangelische und katholische Christen, Mitglieder der Jüdischen Gemeinde und der Schura und andere gemeinsam für die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Schleswig-Holsteinische Verfassung eingesetzt haben. Auch wenn die notwendige Mehrheit im Landtag knapp verfehlt wurde, hat das gemeinsame Engagement nicht nur den interreligiösen Dialog gestärkt, sondern auch in Erinnerung gerufen: Grundlegende Werte, die Frieden und das Miteinander unterschiedlichster Menschen in Würde und Respekt voreinander ermöglichen, haben auch religiöse Wurzeln.

‚Suchet der Stadt Bestes und betet für sie zum Herrn.‘ (Jeremia 29,7) – Aus der Verheißung Gottes zu leben, heißt auch, Verantwortung zu übernehmen für das Gemeinwesen, dessen Teil wir sind, und für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen. Die Nordkirche setzt sich an vielen Stellen mit der Verkündigung der Botschaft von der Liebe Gottes zu allen Menschen in Wort und Tat dafür ein. Dafür gilt allen, die das ermöglichen, großer Dank: den Kirchenmitgliedern sowie den zahlreichen Engagierten in Kirchengemeinden und Diensten und Werken, in Seelsorge, Verkündigung und Bildung, in sozialen Arbeitsfeldern, in der Hilfe für Flüchtlinge, in Kindertagesstätten, in denen man nicht nur „mit Gott groß werden“ sondern auch Demokratie (er)leben kann, im Dialog mit Menschen mit anderer als der christlichen Lebenshaltung, in der kirchlichen Bildungsarbeit, in der gerade jetzt viele Veranstaltungen zum 70. Jubiläum des Grundgesetzes angeboten werden.“

Hintergrund:
Ulrike Hillmann, Richterin am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht und frühere Präsidentin des Landgerichts Kiel, wurde am 15. November 2018 auf der konstituierenden Tagung der II. Landessynode der Nordkirche zur Präses des Kirchenparlaments gewählt. Zum Präsidium der Landessynode gehören darüber hinaus die Vizepräsides Elke König und Andreas Hamann.

Seit 2012 ist Ulrike Hillmann Mitglied der Landessynode der Nordkirche. Bis zu ihrer Wahl als Präses war sie stellvertretendes Mitglied der Ersten Kirchenleitung. Als Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Geschäftsausschusses ist sie im Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein tätig.

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