Unterstützung für Orgelsanierungen in Mecklenburg
04. Januar 2018
Neun wertvolle Orgeln in Mecklenburg können in diesem Jahr saniert werden. Unterstützung erhalten die Instrumente in Cantnitz, Gressow, Hinrichshagen, Kirch Stück, Lüttenhagen, Mollenstorf, Sülten, Proseken und Rehberg, so der Kirchenkreisrat des Kirchenkreises Mecklenburg.
Die Kirchengemeinden, der Kirchenkreis Mecklenburg und die Landesdenkmalpflege beteiligen sich mit je einem Drittel an den Gesamtkosten in Höhe von knapp 200.000 Euro.
Darüber hinaus stellen Kirchenkreis und Kirchengemeinde extra fast 5.000 Euro für die laufende Restaurierung der Orgel in Penzlin bereit.
Region mit den meisten Orgel des 19. Jahrhunderts
Mecklenburg gilt als die deutsche Region mit den meisten Orgeln des 19. Jahrhunderts. Fast alle Instrumente, die in diesem Jahr repariert und gereinigt werden, stammen aus der bedeutsamen Orgelbauperiode zwischen 1840 bis 1918.
Orgelsanierungen nur ein Teil der Bauvorhaben
Auf den Listen der vier Propsteien Wismar, Rostock, Parchim und Neustrelitz im Kirchenkreis Mecklenburg stehen in diesem Jahr insgesamt 107 Projekte.
Zu den Vorhaben gehören beispielsweise Arbeiten am Kirchenschiff in Wanzka, die Turmsanierung in Woosten, die Restaurierung des Altarbildes in Hohen Sprenz oder der Neubau des Gemeindezentrums inklusive Pfarrwohnung in Kröpelin.
Dafür stehen insgesamt rund 13 Millionen Euro im kirchlichen Haushalt bereit. Weitere Zuschüsse kommen von Bund, Land oder Stiftungen.
In Mecklenburg gibt es mittlerweile 146 Fördervereine für die Rettung von Kirchen.
Zuschüsse für Investitionen und Bauunterhaltung soll zielgerichteter und nachhaltiger eingesetzt werden
Außerdem beschloss der Kirchenkreisrat, welche 321 Pfarrhäuser, Wohnungen, Gemeinderäume oder Pfarrscheunen in Mecklenburg in Zukunft vom Kirchenkreis mit Zuschüssen für Investitionen und Bauunterhaltung gefördert werden können. In zehn Jahren soll diese Liste evaluiert werden.
Was ist der Kirchenkreisrat?
Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis Mecklenburg in allen Angelegenheiten und verwaltet sie in eigener Verantwortung.
Er führt die Aufsicht über die 250 Kirchengemeinden und ihre Verbände sowie über die Dienste und Werke und erteilt die erforderlichen Genehmigungen.
Das Gremium besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören die Pröpstin und die drei Pröpste an. Die übrigen neun Mitglieder wurden von der Kirchenkreissynode gewählt.
Ausgangslage der "PfarrGemeindeHaus-Planung" sei, dass Mecklenburg mit insgesamt knapp 2.000 kirchlichen Gebäuden, darunter 680 Kirchen und 220 Pfarrhäusern, reich gesegnet sei, hieß es. Ziel der Planung sei es, die Zuschüsse des Kirchenkreises zielgerichteter und nachhaltiger einzusetzen.