Vakanzvertretung für den Bischofssitz Schleswig neu geregelt:
23. Februar 2013
Lübeck/Schleswig. Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) haben die Vertretung für den demnächst vakanten Bischofssitz in Schleswig neu geregelt.
Das bisherige Amt des „Bischofsbevollmächtigten im Sprengel Schleswig und Holstein“ ist bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme zum „Bischofsvertreter im Sprengel Schleswig und Holstein“ umgewandelt worden. In der Praxis bedeutet dies, dass der bisherige Bischofsbevollmächtigte Gothart Magaard bis zur Wahl eines neuen Schleswiger Bischofs bzw. Bischöfin seinen Dienst als bischöfliche Person im Sprengel Schleswig und Holstein weiterhin versehen wird. Mit dem Ausscheiden des bisherigen Bischofs im Sprengel Schleswig und Holstein, Gerhard Ulrich, aus diesem Amt und seiner Einführung als Landesbischof gilt dann eine neue offizielle Bezeichnung. Sie lautet dann „Bischofsvertreter im Sprengel Schleswig und Holstein“.
Die Neuregelung war nötig geworden, da das Amt des Bischofsbevollmächtigten laut dem Einführungsgesetz zur Verfassung der Evangelischen-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit dem Amtsantritt des Landesbischofs geendet hätte. Da der bisherige Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, Gerhard Ulrich zum Landesbischof gewählt worden ist, hätte dann der Stellvertreter des Bischofs, derzeit Propst Stefan Block (Kirchenkreis Altholstein), zusätzlich zu seinem Dienst als Propst in großem Umfang bischöfliche Aufgaben wahrnehmen müssen.
Synodale aus dem Sprengel Schleswig und Holstein hatten daher die Änderung des Einführungsgesetzes beantragt, um Umfang und Kontinuität in der Vertretung des Bischofsamtes zu gewährleisten. Stefan Block bleibt pröpstlicher Vertreter von Gothart Magaard im Sprengel Schleswig und Holstein.