„Kirche und Diakonie sollen ihren Handlungsspielraum nutzen“

Verfassungsrechtler Germann eröffnet Veranstaltungsreihe der Landesbischöfin zum Thema „Assistierter Suizid“

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt© Marcelo Hernandez, Nordkirche

10. Februar 2021 von Annette Klinkhardt

Schwerin/Halle. Das Interesse an dem Thema „Assistierter Suizid (in kirchlichen Einrichtungen)“ ist groß – so groß, dass die Nordkirche die Teilnehmerzahl bei drei digitalen Veranstaltungen zum Thema deutlich erhöhen musste, so viele wollen die juristischen, theologischen und ethischen Vorträge hören und mitdiskutieren. Eingeladen hat die Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Kristina Kühnbaum-Schmidt.

Ein Grund für das gestiegene Interesse könnte in der aktuellen Situation liegen, meinte die Landesbischöfin, als sie die rund 80 Teilnehmenden zur Auftaktveranstaltung begrüßte: „Die Debatte zu selbstbestimmtem Sterben und im Zusammenhang damit zu assistiertem Suizid gewinnt an Dynamik zu einer Zeit, in der uns durch die Corona-Pandemie besonders bewusst geworden ist, wie verletzlich und unverfügbar unser Leben ist. Wie abhängig von anderen Menschen, von der Natur, von globalen Entwicklungen. Wie wenig planbar und machbar. Und nicht wenige Menschen erleben das als einen irritierenden und kränkenden Angriff auf ihre zuvor empfundene Freiheit und Autonomie.“

So könne bei der Auseinandersetzung um das Thema auch „der unausgesprochene Wunsch“ eine Rolle spielen, „das unverfügbare Leben wenigstens an einem Punkt, der gewiss für jede und jeden von uns kommt - nämlich an seinem Ende - verfügbar und selbstbestimmt planbar zu machen“.

Ausgelöst hatte die aktuelle Debatte eine Stellungnahme des Ethikers Reiner Anselm, der Praktischen Theologin Isolde Karle und des Diakoniepräsidenten Ulrich Lilie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Anfang Januar. Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht dem assistierten Suizid den Weg geebnet, indem die Karlsruher Richter entschieden, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (Paragraph 217 StGB) gegen das Grundgesetz verstoße. Derzeit laufen verschiedene Initiativen, dafür eine neue gesetzliche Regelung zu finden.

Als „handwerklich solide“ und in sich konsistent bezeichnete Professor Michael Germann das Urteil, meinte aber kritisch: „In vielen Formulierungen zur Selbstbestimmung schießt das Bundesverfassungsgericht weit über das Ziel hinaus. Für seine Argumentation hat es den leichteren Weg gewählt, indem es den Lebensschutz und die Menschenwürde allein vom Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit her bestimmt.“ 

Germann lehrt an der Universität Halle-Wittenberg Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht, Kirchenrecht und ist Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig wirkt er in den Rechtsausschüssen der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland VELKD (als Vorsitzender) und der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD.

Der Jurist zeigte anhand der Urteilsbegründung, wie die Argumentation der Karlsruher Richter beim Selbstbestimmungsrecht des Menschen ansetzt, und zitierte dazu den ersten Leitsatz aus dem Urteil: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“ Dies sei eine Fortsetzung der seit langem etablierten Patientenautonomie: „So wie ein Patient lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen kann, so soll er auch selbst sein Leben beenden können“, erläuterte der Jurist.

Der Clou dabei: Das Urteil lasse neben der Selbstbestimmung einen „Schutz des Lebens an sich“ nicht gelten. Es verwehre dem Gesetzgeber jede Bewertung der Selbsttötung, solange diese nur selbstbestimmt ist, betonte Germann und führte plastisch aus: „Ein Volk von Lemmingen hat dem Gesetzgeber gleichgültig zu sein, solange diese nur tatsächlich über die Klippe springen wollen.“

Eine Einstellung, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung nicht unberührt ließ. Sie wollten wissen, wie sich denn konkret die Beratung eines Suizidwilligen gestalten würde und ob diese überhaupt das Ziel des Lebensschutzes haben könne. Immer wieder auch die Frage: Wie sollen sich Kirche und Diakonie denn gegenüber diesem Urteil verhalten? Professor Germann schlug vor, vorhandene Spielräume zu nutzen: „Das staatliche Recht lässt jedem die Freiheit, den Suizid anders zu bewerten als die Anbieter geschäftsmäßiger Suizidhilfe: Kirche und Diakonie können ihrem Handeln einen anderen Ausschnitt aus der Pluralität der Menschenbilder zugrunde legen und dürfen darin auch nicht beschränkt werden, solange sie nicht zu Formen greifen, die die Autonomie anderer beeinträchtigen.“

Er ermutigte die evangelische Kirche, weniger ihrem Reflex zu folgen, „staatstragend“ Urteile und Gesetze zu begrüßen: „Man könnte auch in der evangelischen Kirche mal fragen, wo wir durch das Evangelium von Jesus Christus irritiert werden in solchen Wertungen. Vielleicht bestätigt das Evangelium nicht immer nur affirmativ, was alle gerade so mehrheitlich denken, sondern eröffnet eine andere Sicht, die man dann in den gesellschaftlichen Diskurs und auch das eigene Handeln zu übersetzen hätte. Das ist allerdings schwieriger, als einfach nur zu bestätigen, dass der ethische Mainstream stimmt.“

Für die Diakonie bedeute das, in jedem Einzelfall verantwortungsvoll abzuwägen, wie sich die Einrichtung verhalten müsse und wie sie mit den Wünschen der Menschen umgehe, die ihr anvertraut sind: „Dieser individuelle Ansatz ist für die Diakonie das Angemessene: sich nicht in den Betrieb der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung hineinzubegeben, sondern zu versprechen, im Einzelfall auf den Menschen einzugehen und ihn zu begleiten, komme was da wolle.“


Hinweis auf die beiden nächsten Veranstaltungen:

Montag, 15. Februar, 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr:

„Selbstbestimmung und Willensfreiheit im Kontext der Diskussion um den assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen.“

Impuls: Prof. Dr. Dietrich Korsch, emeritierter Professor für systematische Theologie an der Universität Marburg:

 

Mittwoch, 24. Februar, 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr:

„Assistierter Suizid – Perspektiven aus der Diakonie.“

Impuls: Prof. Dr. Annette Noller, Oberkirchenrätin und Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, zuvor Professorin für Theologie und Ethik in sozialen Handlungsfeldern/Diakoniewissenschaft an der evangelischen Hochschule Ludwigsburg.

 

Beide Veranstaltungen sind bereits ausgebucht.
Möchten Sie auf die Warteliste, melden Sie sich bitte unter pressestelle@presse.nordkirche.de an.

Sämtliche Vorträge werden auf www.nordkirche.de gestellt.

 

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