Zweiter Vorstellungsgottesdienst am 29. Mai im Schleswiger Dom
22. Mai 2023
Die theologische Leiterin und Geschäftsführerin des Christian Jensen Kollegs in Breklum (CJK) Nora Steen wurde als Kandidatin für das Amt einer Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein der Nordkirche vorgeschlagen. Am 29. Mai 2023 predigt sie im Vorstellungsgottesdienst im Schleswiger Dom.
Am 24. Juni 2023 wird die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) eine Bischöfin oder einen Bischof für den Sprengel Schleswig und Holstein wählen. Vorgeschlagen als Kandidaten sind durch den zuständigen Wahlvorbereitungsausschuss der Landessynode unter Leitung der Präses der Landessynode Ulrike Hillmann Pastorin Nora Steen, theologische Leiterin und Geschäftsführerin des Christian Jensen Kollegs in Breklum (CJK), und der Husumer Gemeindepastor Friedemann Magaard, die sich beide in Gottesdiensten vorstellen. Die Gottesdienste sind öffentlich.
Gottesdienst beginnt 14 Uhr
Der Vorstellungsgottesdienst von Pastorin Nora Steen beginnt am Pfingstmontag, 29. Mai, im Schleswiger Dom um 14 Uhr. Im Anschluss an den Gottesdienst wird es für die Anwesenden die Gelegenheit geben, mit der Kandidierenden ins Gespräch zu kommen, das vom Präsidium der Landessynode moderiert wird.
Pastor Friedemann Magaard hatte sich bereits am 20. Mai ebenfalls ab 14 Uhr im Schleswiger Dom vorgestellt.
Vita Nora Steen
Nora Steen wurde 1976 in Braunschweig geboren und studierte Evangelische Theologie in Leipzig, Berlin und Göttingen. Sie arbeitete als Gemeinde- und Schulpastorin unter anderem in Hildesheim und Lissabon, leitete ein „Haus der Stille“ und sprach das „Wort zum Sonntag“ bei der ARD. Seit 2018 leitet sie das Christian Jensen Kolleg in Breklum/Nordfriesland. Nora Steen lebt mit ihrem Mann und drei Kindern in Breklum.
Hintergrund Bischöfin/Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein
Der Sprengel Schleswig und Holstein ist mit 868.543evangelischer Christinnen und Christen der größte in der Nordkirche. Zu ihm gehören die acht Kirchenkreise Altholstein, Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön-Segeberg, Rantzau-Münsterdorf, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die Nordschleswigsche Gemeinde in Dänemark mit insgesamt 328 Kirchengemeinden.
Zu den zentralen Aufgaben einer Bischöfin/eines Bischofs gehört die geistliche Leitung des Sprengels sowie die Vertretung der Nordkirche im kirchlichen und öffentlichen Leben im Sprengel in Abstimmung mit dem Landesbischof bzw. der Landesbischöfin, die Ordination und Beauftragung von Pastorinnen und Pastoren, der Vorsitz im Sprengelkonvent der Pröpstinnen und Pröpste, die Förderung des theologischen Nachwuchses, der Kirchengemeinden, Mitarbeitenden, Pastorinnen und Pastoren und der Ehrenamtlichen in ihrem Dienst sowie der Dienste und Werke. Regelmäßig berichtet eine Bischöfin bzw. ein Bischof der Landessynode über das kirchliche Leben in ihrem bzw. seinem Sprengel. Als Mitglied der Kirchenleitung wirkt eine Bischöfin bzw. ein Bischof an gesamtkirchlichen Fragen und Entscheidungen mit.
Laut Verfassung der Nordkirche ist Schleswig der Sitz einer Bischöfin bzw. eines Bischofs im Sprengel Schleswig und Holstein. Ihre bzw. seine Predigtstätte ist der Dom St.-Petri zu Schleswig.
Alle Bischöfinnen und Bischöfe der Nordkirche werden auf Vorschlag des Wahlvorbereitungsausschusses von der Landessynode auf zehn Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.