Mi 20.06.2012
Kiel. Schleswig-Holsteins Flüchtlingsbeauftragter Stefan Schmidt hat für Asylbewerber Geldzahlungen in Höhe von Hartz IV-Leistungen gefordert. Am Tag des Flüchtlings, 20. Juni, werde das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überprüfen, die nur knapp 70 Prozent des Hartz IV-Betrages ergeben. Er hoffe, dass das Gericht dies für verfassungswidrig hält, sagte Schmidt in Kiel.