Die Bischöfin und die Bischöfe der Nordkirche sind jeweils für einen der drei Sprengel berufen: Schleswig und Holstein, Hamburg und Lübeck sowie Mecklenburg und Pommern.
Gemeinsam mit der Landesbischöfin bilden sie den Bischofsrat, der von der Landesbischöfin einberufen und geleitet wird. Seit dem 1. April 2019 nimmt Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt dieses Amt wahr.
Die Landesbischöfin ist qua Amt Vorsitzende der Kirchenleitung der Nordkirche, in die auch die Bischöfin und die Bischöfe in den 3 Sprengeln durch ihr Amt berufen sind.