Verantwortung ist Christenmenschen zumutbar

22. April 2020 von Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt

„Endlich!“ riefen die einen, „unmöglich“ protestierten die anderen - damals, als Luthers Forderung laut wurde, künftig alle Gottesdienste auf Deutsch zu feiern. Manche Landesfürsten verboten das, andere förderten es.

Zwischen „endlich“ und „unmöglich“ changiert auch eine gegenwärtige Debatte, die freilich in ihren Auswirkungen nicht mit der damaligen vergleichbar ist. Heute geht es darum, wie Gemeinden, Einrichtungen und die Kirche insgesamt wieder in die Lage kommen, über die Art, wie sie Gottesdienste und kirchliches Leben gestalten wollen, in vollem Umfang selbstverantwortlich entscheiden zu können.

Diese Debatte wird innerhalb wie außerhalb der christlichen Kirchen hoch emotional geführt. Die einen befürchten, dass Gottesdienste binnen kurzer Zeit zu Infektionsherden werden, weil sie insbesondere von Menschen aus Hochrisikogruppen besucht würden. Zugleich ist vielen Menschen die Freiheit zum Feiern von Gottesdiensten in Kirchen sehr wichtig. Mit guten Gründen wie der Freiheit der Religionsausübung. Und auch der Wunsch, Gott in Gemeinschaft zu erfahren und mit anderen zusammen zu beten, spielt eine wichtige Rolle. Auch aus diesem Grund fordern einige, z.T. mit Klagen vor den zuständigen Gerichten (in unserer Landeskirche vor dem OVG Greifswald), den derzeitigen durch die Untersagung von Zusammenkünften in Kirchen gegebenen Eingriff in das Grundrecht auf freie Religionsausübung umgehend zu beenden.

Andere befürchten, ein kurzes Aufblühen neuer digitaler Gottesdienstformen solle, wenn es wieder Gottesdienste in Kirchen gibt, zurückgedrängt werden und es ginge dann wieder zurück in überkommene, analoge Gottesdienstformen - so, als ob es die letzten Wochen mit neuen Möglichkeiten, neuen Kontaktflächen zu Menschen nicht gegeben hätte. Und manche, innerhalb wie außerhalb von kirchlichen Zusammenhängen, erwarten von den Kirchen, sie sollten sich bescheiden und mit allen, die derzeit noch nicht wieder ihre Türen öffnen können, solidarisch warten und erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu Gottesdiensten in Kirchen zusammenkommen.

Jedes der geschilderten Szenarien kann gute Argumente anführen, jedes beruht auf verständlichen Ängsten und Befürchtungen und jedes ist seinerseits auch mit ebenso gut verständlichen Hoffnungen verbunden. Sich in diesem Feld zu bewegen und zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen, ist nicht einfach und bedarf geduldiger Diskussion und differenzierenden Gesprächs. Dabei, um das vorwegzunehmen, plädiere ich ausdrücklich für Nüchternheit, Besonnenheit und klares, unterscheidendes Denken.

Deshalb: Worum genau geht es in dieser Debatte? Zunächst sehr schlicht darum, dass Kirchengemeinden, Einrichtungen und die Kirche als Ganze wieder die Möglichkeit bekommen, über eine Form der Ausübung ihrer Religionsfreiheit selbst zu entscheiden: über gottesdienstliche Zusammenkünfte in Kirchen. Es sollte nachvollziehbar und selbstverständlich sein, dass wir uns als Kirchen für die Wiedererlangung dieses Rechts einsetzen. Zugleich sollte es genauso nachvollziehbar und selbstverständlich sein, dass wir dies als Kirchen nur tun können, wenn wir dabei auch die Gefährdung von Menschenleben durch das Corona-Virus ausschließen. Denn beides gehört zusammen: Freiheit und Verantwortung. Daraus folgt, dass wir uns mit der Politik auf Bedingungen verständigen, unter denen dieses Recht wieder vollumfänglich und verantwortlich wahrgenommen werden kann.

Genau das geschieht zurzeit: In einem ersten Schritt werden diese Rahmenbedingungen übereinstimmend und in gemeinsam getragener Verantwortung von Bund, Ländern und Religionsgemeinschaften festgelegt. Dabei geht es um die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebotes und der allgemeinen Hygienemaßnahmen, das Tragen von Mundschutz, die Begrenzung auf Teilnehmendenzahlen abhängig von der Größe des gottesdienstlichen Raumes und auch das Hinterlassen der eigenen Kontaktdaten, um im Zweifelsfall Infektionsketten nachvollziehen zu können. Als besonders risikoreich im Blick auf mögliche Infektionen gelten auch die Feier des Abendmahles und das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen, weshalb hier an beiden Stellen – leider – aus meiner Sicht wohl vorerst ein Verzicht naheliegt.

Ich sage bewusst aus meiner Sicht, weil nach der Einigung auf Bundes- und Landesebene auf derartige Rahmenbedingungen der zweite Schritt auf der Ebene der Kirchengemeinden erfolgt, begleitet durch grundsätzlich orientierende Empfehlungen der Landeskirche. Denn die Entscheidung über das kirchliche Leben vor Ort und damit auch über Gottesdienstformen steht nach evangelischem Leitungsverständnis den Kirchengemeinden zu. Dort müssen diese Entscheidungen beraten und je nach örtlichen Gegebenheiten auch getroffen, verantwortet und getragen werden, ebenfalls unter der klaren Prämisse: Schutz von Menschenleben.

Bei diesen Entscheidungen wird zuerst zu überlegen sein, ob die o.g. vereinbarten Rahmenbedingungen erfüllt und eingehalten werden können. Sollte das nicht der Fall sein, kann man am jeweiligen Ort nicht in der Kirche oder an anderen kirchlichen Orten zu Gottesdiensten, Andachten, Konzerten o.ä.  zusammenkommen. Punkt.

Wenn die Einhaltung der vereinbarten Rahmenbedingungen gewährleistet ist, dann - und nur dann - wird man in die Situation kommen, entscheiden zu können, ob es am jeweiligen Ort wieder Gottesdienste, Andachten o.ä. in Kirchen geben soll, zu denen Menschen eingeladen werden. Aber ganz eindeutig wird das nur unter sehr anderen Bedingungen als „vorher“ gehen können - das muss allen klar sein. Und weiterhin steht über allem die Prämisse, Menschenleben zu schützen. Dann jedenfalls wird man (wieder) entscheiden können und auch zu entscheiden haben, ob und wann und wozu man sich in Kirchen treffen will oder nicht. Man wird zu entscheiden haben, ob man bspw. kleine Andachten mit Mundschutz, ohne Gesang und genügend Abstand zwischen den Teilnehmenden feiern will oder nicht, ob man nur noch  neue digitale Formen wählt oder digital und analog kombiniert und wie man das tut, ob man sich in Kirchenkreisen abspricht, wer wo welche Formate gestalten kann und will usw. Diese hiermit nur grob umrissene Verantwortung wird dann vor Ort wahrzunehmen sein. Niemand kann sie einem abnehmen. Dabei gilt: Nicht alles, was möglich ist, muss man auch tun.

Und, nebenbei bemerkt: Spätestens jetzt dürfte klar sein, dass es überhaupt nicht darum geht, die vielen neuen kreativen Andachts- und Gottesdienstformate, die in den letzten Wochen überall entstanden sind, in irgendeiner Weise zurückzudrängen - warum auch? Sie sind großartig, wir brauchen sie. Sie haben neue Kontaktflächen eröffnet - und auch das nicht nur zu jungen, sondern auch zu älteren Menschen, die beileibe nicht so digital ahnungslos sind, wie manche mit einem bizarren Bild von älteren Menschen glauben machen wollen. Die gar nicht so neuen, aber in den letzten Wochen in neuer Weise öffentlich und breit wahrgenommenen, digitalen Formen von Kirche und Gottesdienst: sie brauchen wir. Jetzt und zukünftig – nicht nur wegen und auch nicht nur während der Corona-Pandemie.

Kurzum: Es geht jetzt und auch längerfristig um die Frage, ob und wie man vor Ort unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes in Kirchen verantwortlich zusammenkommen kann und will. Das ist die Gewissensentscheidung, die nicht nur in den kommenden Tagen jede Christin und jeder Christ, vor allem aber jedes Leitungs- und Entscheidungsgremium vor Ort, z.B. im Kirchengemeinderat, treffen muss. Aufgabe von Kirchenleitung auf allen Ebenen ist es, dabei beratend zur Seite zu stehen und  Orientierungshilfen zu geben.

Ich weiß, dass eine solche Verantwortung auch als unbequem empfunden werden kann. So habe ich in diesen Tagen u.a. gelesen, es ginge derzeit um Solidarität mit denen, die jetzt noch nicht wieder öffnen dürfen, also z.B. mit Restaurantbetreiber*innen. Darum sollten – so die These - auch die Kirchen für Gottesdienstbesucher*innen weiter geschlossen bleiben.

Ich stelle es mir zwar effektiver vor, sich aus Solidaritätsgründen ein Essen vom Restaurant abzuholen oder sich von dort bringen zu lassen, vor allem aber wünsche ich mir, dass das Thema Solidarität nicht in dieser Weise verengt wird. Denn wenn das Thema Solidarität aufgerufen wird, geht es auch um Solidarität mit denen, die jetzt täglich Entscheidungen treffen und dabei eine Verantwortung übernehmen, die jedem und jeder Einzelnen von uns momentan groß oder auch zu groß erscheinen mag.

Solidarität z.B. mit der Bäckerin, die sich täglich sorgt, dass Menschen sich in ihrem Geschäft anstecken könnten, obwohl sie penibel auf die Einhaltung aller vorgeschriebenen Bedingungen wie Abstandsmarkierungen, Einlassbeschränkungen, bargeldloses Bezahlen etc. achtet. Die jeden Tag nur hoffen kann, dass auch ihre Kund*innen einen Mundschutz tragen, selbst wenn es (noch) nicht Pflicht ist und so auch dazu beitragen, die Bäckerin selbst vor Ansteckung zu schützen. Und die uns trotz alledem täglich ihr Brot verkauft.

Und ich wünsche mir auch eine Solidarität mit denen, die täglich neu entscheiden, was möglich sein kann und was nicht - all das verbunden mit der ständig mitlaufenden Sorge und Angst, für die evtl. Erkrankung oder gar den Tod anderer Menschen verantwortlich gemacht zu werden oder sich daran mitschuldig zu fühlen. Auch diese Verantwortung braucht Solidarität - eine Verantwortungssolidarität, die dazu führt, auch die eigene Verantwortung für den persönlichen Alltag wie für den eigenen Zuständigkeitsbereich tatsächlich und in Abstimmung mit anderen zu übernehmen und so an der Gesamtverantwortung von allen füreinander teil zu haben.

Im Übrigen: Es geht mir derzeit keinesfalls darum, zu einer angeblichen „Normalität“ zurückzukehren. Schon gar nicht schnell. Erst recht nicht vorschnell. Denn eine angebliche „Normalität“ gibt es jetzt nicht, gesamtgesellschaftlich nicht und auch nicht für uns als Kirche. Und es wird sie, insofern die Entwicklung der Corona-Pandemie überhaupt abschätzbar ist, auch über einen längeren Zeitraum nicht geben. Dabei wird uns als Gesellschaft, wird jede und jeden Einzelnen immer wieder und immer wieder in anderen Situationen die Herausforderung bewegen und beschäftigen, zwischen Selbst- und Nächstenliebe, zwischen eigenen Interessen und den Interessen anderer abzuwägen, u.a. anhand der Frage, worauf ich wem zuliebe zu verzichten bereit bin. Um auf das Beispiel der Reformation zurückzukommen: Inspiriert vom Apostel Paulus hat Martin Luther von der Freiheit eines Christenmenschen gesprochen. Ein Christenmensch ist frei und niemand untertan (Römer 13,8), einerseits. Andererseits ist ein Christenmensch, der im Geist der Nächstenliebe handelt, aber auch jedermann untertan (1. Kor 9,19) und das gilt auch für jede christliche Gemeinde.

Die Frage, wann Kirchen für gottesdienstliche Versammlungen wieder geöffnet werden können, hängt also auch damit zusammen, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, von denen man nicht hundertprozentig weiß, ob sie sich als richtig oder falsch erweisen werden. Entscheidungen zu treffen in einer Situation, in der man sich eigentlich nicht entscheiden kann und es trotzdem tun muss. Das aber ist Leitungsverantwortung. Punkt. Oder schlichter: Das ist Verantwortung, die erwachsene Subjekte wahrnehmen und die zum Zusammenleben in einer Gemeinschaft unabdingbar dazugehört.

„Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – in Anlehnung an dieses Zitat von Ingeborg Bachmann möchte ich es so sagen: „Verantwortung ist dem Menschen zumutbar“ – auch Christenmenschen. Gerade ihnen, weil Freiheit und Verantwortung für jeden Christenmenschen zusammen gehören. Gerade jetzt. Wir werden eine voraussichtlich lange Zeit mit dem Corona-Virus zu tun haben. Wir werden mit diesem Virus leben müssen. Deshalb ist die Verantwortung eines jeden Einzelnen in ganz besonderer Weise wichtig. Verantwortung für sich selbst, Verantwortung für andere, Verantwortung für unser Gemeinwesen, Verantwortung für die Gestaltung unseres gemeindlichen und kirchlichen Lebens. Das ist zwar auch sonst so, aber in der Corona-Pandemie rückt dieser Aspekt besonders in den Vordergrund oder wird uns besonders bewusst. Und damit auch, dass zur Wahrnehmung von Verantwortung ebenfalls gehört, keine einsamen Entscheidungen treffen zu müssen, sondern sich mit anderen beraten und abstimmen - und dann entscheiden zu können.

Ich jedenfalls traue den Menschen in unseren kirchlichen Gremien auf allen Ebenen zu, dass sie auf dem Hintergrund der dafür nötigen ethischen und theologischen Abwägungen gemeinsam verantwortliche Entscheidungen treffen können. Denn niemand kennt die Bedingungen und Notwendigkeiten in den vielen Orten unserer Kirchengemeinden so gut wie Kirchenälteste, Mitarbeiter*innen und Pastor*innen. Von kirchenleitender Ebene wird dabei Orientierung, Beratung und Unterstützung zu leisten sein - von der Kirchenleitung ebenso wie auf Sprengel- und Kirchenkreisebene: In enger Anlehnung an die Schmalkaldischen Artikel (III,4) „per mutuum colloquium et consolationem fratrum et sororum“ – durch gegenseitiges Unterreden und Trösten der Brüder und Schwestern“ .

Damit ist jetzt und zukünftig auf jeden Fall viel zu bedenken und viel zu tun. So oder so. Und nicht nur im Blick auf Gottesdienste, Andachten etc. sondern auch im Blick darauf, dass unser ganzes christliches Leben Gottesdienst ist: in Seelsorge und Unterricht, in der Begleitung von Kranken, Sterbenden, Einsamen. Im Blick auf unsere weltweiten Partner, auf die Situation von Flüchtlingen und Geflüchteten, auf sozial Schwache, Obdachlose und Menschen in Existenzangst und und und. Eben schlicht im Blick darauf, aus dem christlichen Glauben heraus orientiert an Gottes Liebe zu uns, und deshalb orientiert an Nächstenliebe und Barmherzigkeit füreinander da zu sein und miteinander zu leben. Um in wirklicher Mitmenschlichkeit gegenwärtige Kirche zu sein.

Für all diese Aufgaben und die dazu gehörenden Entscheidungen wünsche ich uns Gottes Kraft und seinen Beistand. Und seine Ermutigung, den Herausforderungen gewachsen zu sein. Denn so spricht Gott: „Siehe, ich will etwas Neues schaffen, jetzt wächst es auf, erkennt ihr‘s denn nicht?“ (Jesaja 43,19)

Datum
22.04.2020
Von
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
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