Engagement, Spenden und Geld

Die Nordkirche und ihre Finanzen

Die Evangelische Kirche verkündet Gottes Wort - zugleich ist sie aber seit jeher eine tätige Kirche. Zum lutherischen Selbstverständnis der Nordkirche gehört es, dass wir Menschen in allen Lebenslagen und Phasen beistehen: ob bei der Geburt, in den Familien, beim Erwachsenwerden und Heiraten, ob in Krisen oder Einsamkeit, im Leben wie zuletzt im Sterben.

Unser Spendenkonto

Landeskirchenamt der Nordkirche

Evangelische Bank

IBAN: DE03 5206 0410 4806 5650 00

BIC: GENODEF1EK1

Bitte geben Sie bei Spenden Ihren Namen an. Und auch gerne den Spendenzweck.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Spende!

Wir engagieren uns für Menschen 

Wo immer nötig, unterstützen wir Sie in schwierigen Situtationen, im Gespräch, durch Seelsorge, aber auch durch Beratungsangebote in einer unserer vielen Anlaufstellen wie beispielsweise den Bahnhofsmissonen. Und auch im Falle von Katastrophen arbeiten wir mit bewährten kirchlichen Partnerorganisationen, um Not zu lindern und möglichst viel Hilfe zur Selbsthilfe auf den Weg zu bringen.

Das alles geschieht nicht in einer himmlischen Welt, sondern mitten im Alltag und unter den Bedingungen dieser Welt. Daher braucht auch die Nordkirche Geld, um Aufgaben für die Gemeinschaft wahrzunehmen. Ebenso wichtig ist für uns die Unterstützung durch Menschen im Ehrenamt. Beides zusammen macht vielfach Engagement und Zuwendung erst möglich: so können wir Aufgaben im christlichen, sozialen und diakonischen Bereich nachkommen.

Für Ihr ehrenamtliches Engagement, für all Ihr Zutun, für Ihre Spenden und finanzielle Unterstützung danken wir Ihnen!

Unsere grundlegenden Aufgaben

  1. Die Feier des Gottesdienstes am Sonntag, aber auch an den Wendepunkten menschlichen Lebens. Der Gottesdienst ist die zentrale Kraftquelle jedes christlichen Gemeindelebens.
  2. Die seelsorgerlichen Begleitung im Alltag und besonders in den Krisenmomenten. Seelsorge bedeutet Zuwendung zum Menschen. Zugleich ist Seelsorge das christlich motivierte Bemühen um den einzelnen Menschen und seine Beziehung zu Gott.
  3. Diakonie heißt Nächstenliebe üben, Gemeinschaft stiften, Zuversicht und Halt geben. Wesentliche Aufgabe der Diakonie ist die Unterstützung von Hilfesuchenden und in Not geratenen Menschen.

Die wichtigsten Begriffe

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist der Mitgliedsbeitrag der Mitglieder für ihre Kirche. Sie ist ein Mittel der Selbstfinanzierung und orientiert sich an der finanziellen Leistungskraft des Einzelnen. Die Kirchensteuer beträgt im Raum der Nordkirche neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst von der Nordkirche drei Prozent des Steueraufkommens. Der Steuereinzug durch die staatlichen Finanzämter wird also von der Kirche bezahlt – er ist kein Geschenk.

Weitere Informationen

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Kapitalerträge unterlagen auch vor Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge der Einkommensteuer und im Falle der Kirchensteuerpflicht der Kirchensteuer. Die Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hat hieran nichts geändert. Es handelt sich somit nicht um eine neue bzw. zusätzliche Steuer, sondern um ein neues Erhebungsverfahren. Abgeltungsteuer und Kirchensteuer fallen nur an, soweit die Kapitalerträge den so genannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (bei Ledigen) bzw. 1.602 € (bei Verheirateten und Lebenspartnern) überschreiten. Übersteigen die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht, fällt somit keine Kirchensteuer an.

Weitere Informationen

Besonderes Kirchgeld

Von der Kirchensteuer zu unterscheiden ist das so genannte besondere Kirchgeld (also nicht das „freiwillige Kirchgeld“). Die Nordkirche (wie auch alle anderen evangelischen Landeskirchen und die meisten katholischen Diözesen) erhebt ein besonderes Kirchgeld bei Kirchenmitgliedern, die in glaubensverschiedener Ehe leben. Eine glaubensverschiedene Ehe liegt vor, wenn der Ehegatte eines Kirchenmitgliedes keiner Religionsgemeinschaft oder keiner kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört.

Wie bei der Kirchensteuer dient auch das besondere Kirchgeld dazu, die Mittel, die zur Erfüllung der kirchlichen Angebote benötigt werden, auf alle Mitglieder der Kirche entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verteilen. Beim Kirchgeld ist die Bezugsgröße der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Eheleute. Voraussetzung ist also die steuerliche Zusammenveranlagung der Eheleute. Die Wahl der Veranlagungsart treffen die Ehegatten mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung. Sofern das Kirchenmitglied im Rahmen des Lohnabzugsverfahrens bereits Kirchensteuer auf das eigene Einkommen entrichtet hat, wird diese Kirchensteuer auf das besondere Kirchgeld angerechnet.

Freiwilliges Kirchgeld

Das Freiwillige Kirchgeld ist eine freiwillige Spende, die ausschließlich der Kirchengemeinde vor Ort zugute kommt.

Insbesondere ist das Freiwillige Kirchgeld gedacht für Menschen, die der Kirche angehören, jedoch wenig oder gar keine Kirchensteuer zahlen und trotzdem die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde vor Ort finanziell unterstützen können und wollen. Und für Menschen, für die eine Kirchenzugehörigkeit nicht in Frage kommt, die aber die Arbeit der Kirchegemeinde ihres Heimatortes unterstützen möchten.

Kirchgeld heißt: Eine regelmäßige monatliche, vierteljährliche oder jährliche Zuwendung ausschließlich für Ihre Kirchengemeinde. Dabei helfen uns auch kleine und kleinste Beträge. Das gilt auch für einmalige Spenden.

Die Erhebung und Verwaltung des Freiwilligen Kirchgeldes obliegt den einzelnen Kirchengemeinden oder Gesamtkirchengemeinden und dient der Finanzierung notwendiger Ausgaben ,vor Ort’ in den Gemeinden. Mit ihm werden konkrete, lokale Projekte in den Kirchengemeinden gefördert und manche überhaupt erst möglich gemacht.

Spenden

Spenden und Kollekten sind unmittelbare, oft zweckgebundene Zuwendungen an die Kirche oder auch für einen bestimmten Arbeitsbereich kirchlichen Handelns.

Staatliche Zuschüsse

Der Staat gibt eine Reihe von Zuschüssen zu sozialen und kulturellen Einrichtungen, zu Personalkosten, Bildungsleistungen und Seelsorge in staatlichen Institutionen sowie zu Unterhaltungskosten für Kirchengebäude und Denkmalspflege.

Beiträge und Gebühren

In bestimmten Bereichen erhebt die Kirche Beiträge und Gebühren. Eltern zahlen z.B. für den Kindergartenplatz ihres Kindes einen monatlichen Beitrag, das Grab auf dem kirchlichen Friedhof wird gegen eine Gebühr gepachtet.

Die Basis der Finanzierung

Das Fundament der Finanzierung unserer Arbeit sind die Gaben ihrer Mitglieder, also vornehmlich die Kirchensteuer. Aber auch freie Spenden und Kollekten sind notwendig, um Aufgaben erfüllen zu können.

Hinzu kommen Mittel aus vertraglich geregelten Rechtsansprüchen – die so genannten Staatsleistungen. Sie spielen mit sechs Prozent im Haushalt der Nordkirche nur eine untergeordnete Rolle. Schließlich kommen staatliche Erstattungszahlungen hinzu für Leistungen an der Gesellschaft, beispielsweise im Kindertagesstättenbereich und in der Kranken- und Altenpflege. In diesen Bereichen erfüllt die Nordkirche und ihre Diakonie öffentliche Aufgaben und erhält folgerichtig staatliche Erstattungen, die aber zumeist nicht ausreichen, um den tatsächlichen Aufwand abzudecken.

Unser Beitrag

Diese finanziellen Zuwendungen des Staates sind keine Subventionen! Im Gegenteil: Die wertvolle ehrenamtliche Arbeit, aber auch Kollekten und Spenden, entlasten die staatlichen Haushalte. Aus den Diensten, die die Kirche erbringt, werden also keine Einnahmen für „die Kirche“ gewonnen, sondern umgekehrt: Aus kirchlichen Mitteln (Kirchensteuer, Spenden, Kirchgeld) sowie dem Einsatz der Gläubigen für die Gesellschaft werden soziale Dienste mitgetragen und mitfinanziert.

Veranstaltungen
Orte
  • Orte
  • Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Johannis
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael in Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Petrigemeinde in Flensburg
  • Hamburg
    • Hauptkirche St. Jacobi
    • Hauptkirche St. Katharinen
    • Hauptkirche St. Michaelis
    • Hauptkirche St. Nikolai
    • Hauptkirche St. Petri
  • Greifswald
    • Ev. Bugenhagengemeinde Greifswald Wieck-Eldena
    • Ev. Christus-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Johannes-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Jacobi Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Marien Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai Greifswald
  • Kiel
  • Lübeck
    • Dom zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Aegidien zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobi Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien in Lübeck
    • St. Petri zu Lübeck
  • Rostock
    • Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock Heiligen Geist
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Lütten Klein
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock
    • Ev.-Luth. Luther-St.-Andreas-Gemeinde Rostock
    • Kirche Warnemünde
  • Schleswig
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schleswig
  • Schwerin
    • Ev.-Luth. Domgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
    • Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin

Personen und Institutionen finden

EKD Info-Service

0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Sexualisierte Gewalt

0800 0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

Zum Anfang der Seite