Piraten wollen an stillen Feiertagen tanzen
13. Dezember 2013
Kiel. Die Piraten-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag will Tanzverbote an stillen Feiertagen wie Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag lockern. Mit ihrem Gesetzentwurf lösten die Piraten kürzlich eine leidenschaftliche Debatte um den Sinn und gesellschaftlichen Wert der Feiertagsruhe aus. Die Kirchen meldeten sich ebenfalls zu Wort und warnten davor, den Sonn- und Feiertagsschutz weiter auszuhebeln. Der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer begründete den Antrag damit, dass Menschen nicht zur Trauer gezwungen werden dürften.
Der Gesetzentwurf wurde zur Ausschuss-Beratung weitergeleitet und wird den Landtag erneut beschäftigen. Die Piraten wollen, dass Nachtschwärmer künftig in die stillen Feiertage hineintanzen dürfen. Das Verbot soll erst ab 6 Uhr morgens greifen und nicht wie derzeit schon ab Mitternacht. Auch an den Abenden dieser Feiertage soll es möglich sein, Party zu feiern. Am Volkstrauertag und am Totensonntag wollen sie ab 17 Uhr Party und Disco erlauben, am Karfreitag ab 21 Uhr.
Party am Totensonntag - null Verständnis bei der CDU
Bei den Christdemokraten stieß das auf null Verständnis. Der CDU-Abgeordnete Daniel Günther bezeichnete es als fragwürdig, mit welchem missionarischen Eifer die Gegner auf alles schimpfen, was Respekt und kleinere Einschränkungen abverlangt. "Seien Sie doch mutig und beantragen Sie ganz im Sinne der Trennung von Staat und Kirche die Abschaffung der christlichen Feiertage", rief Günther den Antragstellern zu. Aber auch sie würden an Sonn- und Feiertagen gern arbeitsfrei haben und so vom Schutz dieser Tage profitieren.
Der FPD-Abgeordnete Christopher Vogt, nach eigenen Angaben Christ und Kirchensteuerzahler, betonte, dass es bei diesem Thema nicht um die Ablehnung oder Infragestellung christlicher Feiertage und deren Inhalte gehe. Es gehe vielmehr um die Frage, "inwieweit sie einen Einfluss auch auf das Leben und den Alltag von Nichtchristen haben dürfen". Beim Karfreitag habe Schleswig-Holstein mit 24 Stunden das umfassendste Verbot aller Bundesländer.
"Ausdruck der Rücksichtnahme auf Gefühle und Leid von Menschen"
Die evangelische Nordkirche betonte, dass es gar kein grundsätzliches Tanzverbot gebe. Die private Freizeitgestaltung stehe jedem frei, sagte Kirchensprecher Frank Zabel dem epd. Es gebe allerdings eine besondere Sonn- und Feiertagsruhe an den stillen Tagen auch im öffentlichen Raum, "die der Würde der Toten und der Hinterbliebenen angemessen ist". Die Sonn- und Feiertagsruhe diene der Entschleunigung. Der Schutz etwa des Totensonntag sei "Ausdruck der Rücksichtnahme auf Gefühle und Leid von Menschen".
Auch die Katholische Kirche schaltete sich in die Debatte ein. "Wer den Sonn- und Feiertagsschutz immer weiter aushebeln will und um weitere Partystunden an den stillen Tagen feilscht, der versucht, langsam aber sicher die christlichen Wurzeln des Landes zu kappen", sagte Beate Bäumer vom Katholischen Büro Schleswig-Holstein.