Aufruf zur Kirchenwahl: 1,9 Millionen Wahlberechtigte wurden angeschrieben
30. September 2016
Die Vorbereitungen zur Kirchenwahl 2016 in der evangelischen Nordkirche sind jetzt abgeschlossen worden. Der Präses der Landessynode, Andreas Tietze, rief in Lübeck-Travemünde die 1.905.227 wahlberechtigten Kirchenmitglieder dazu auf, im November zur Wahl zu gehen und damit für eine bessere Wahlbeteiligung als bei vorherigen Wahlen zu sorgen.
Weiter legte auf der Synodentagung die Arbeitsstelle Geschlechtergerechtigkeit ihren Bericht vor und beklagte einen zu geringen Frauenanteil auf kirchlichen Leitungsebenen.
Gewählt werden etwa 10.000 Männer und Frauen in die Kirchengemeinderäte der mehr als 1.000 Gemeinden der Nordkirche, ein Zusammenschluss der ehemaligen Landeskirchen von Nordelbien (Hamburg und Schleswig-Holstein), Mecklenburg und Pommern. In fast allen Gemeinden haben sich den Angaben zufolge ausreichend Kandidaten zur Verfügung gestellt.
Rund 10.000 Kandidaten werden gewählt
Bei vorherigen Kirchenwahlen war die Beteiligung nicht gerade üppig. In Nordelbien gingen im Jahr 2008 gerade mal zwölf Prozent aller Berechtigten zur Wahl. In Hamburg waren es zehn Prozent, in Schleswig-Holstein 15 Prozent. In Mecklenburg hatte die letzte Kirchenwahl 2010 eine Beteiligung von 15 Prozent. In Pommern gingen 2013 zehn Prozent der Wahlberechtigten an die Urnen.
Landesbischof Gerhard Ulrich verwies auf die reformatorische Tradition. Mit dem Grundgedanken vom Priestertum aller Getauften habe Martin Luther aus heutiger Perspektive auch "Demokratie theologisch begründet". Der Landesbischof erinnerte zudem an Luthers Auffassung, "dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, über alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen".
In allen Kirchengemeinden in Schleswig-Holstein und Hamburg wird am 27. November (Erster Advent) gewählt. In Mecklenburg-Vorpommern haben viele Gemeinden bis zu zwei zusätzliche oder bis zu drei abweichende Wahltermine, die in der Zeit vom 13. bis zum 27. November liegen. In Hamburg und Schleswig-Holstein ist die Absenkung des Wahlalters auf 14 statt bisher 16 Jahre neu.
Vielfältige Aufgaben warten auf die ehrenamtlichen Kirchengemeinderäte
Die ehrenamtlichen Kirchengemeinderäte sorgen mit den Pastoren für die Verkündigung des Evangeliums in den Gottesdiensten. Sie verwalten Gemeindefinanzen, sind verantwortlich für Personal, Vermögen, Grundstücke und Gebäude. Weiter sind sie zuständig für die Kinder-, Jugend- und Altenarbeit sowie für die Kirchenmusik. Sie wählen die 13 Kirchenkreissynoden, die wiederum Frauen und Männer in die Landessynode als höchstem Kirchenparlament wählen.
Beim Thema Geschlechtergerechtigkeit verwiesen die Beauftragten Stephanie Meins und Thomas Schollas darauf, dass 724 Pastorinnen (42,5 Prozent) mit Stand 1. April 2016 auf dem Gebiet der Nordkirche beschäftigt waren. Bis 2030 werde ihr Anteil voraussichtlich auf 60 Prozent steigen. Während die Anzahl an Pastorinnen stetig zunehme, seien in der höchsten und der mittleren Leitungsebene der Nordkirche Frauen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert.
Kritik: Frauen in der Leitungsebene nach wie vor deutlich unterrepräsentiert
Nach den Worten von Meins liegt der Frauenanteil im pröpstlichen Amt in den letzten acht Jahren konstant bei 26 Prozent. Noch geringer sei die Quote bei leitenden Frauen sowohl in den Bereichen der Dezernate im Landeskirchenamt wie auch auf der Ebene der Verwaltungen in den 13 Kirchenkreisen.
Bei den Bischöfen ist die Hamburg-Lübecker Bischöfin Kirsten Fehrs derzeit die einzige Theologin im Bischofsrat, zu dem neben Landesbischof Gerhard Ulrich (Schwerin) noch die Bischöfe Hans-Jürgen Abromeit und Andreas von Maltzahn im Sprengel (= Bischofsbezirk) Mecklenburg und Pommern sowie Gothart Magaard im Sprengel Schleswig und Holstein gehören.