Fachtagung „Integration und Konversion“

Bischof Abromeit kritisiert: „Glaubenstests für Konvertiten sind ein Angriff auf das Grundgesetz“

Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit
Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit© Marcelo Hernandez / Nordkirche

04. April 2019 von Annette Klinkhardt

Greifswald. Deutliche Kritik am Umgang deutscher Gerichte mit zum Christentum konvertierten Asylbewerbern übte Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit heute (4. April) bei der Fachtagung „Integration und Konversion. Taufen muslimischer Flüchtlinge als Herausforderung für Kirchen, Staat und Gesellschaft in Deutschland und Europa“.

Der Greifswalder Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) sagte im Greifswalder Alfried Krupp Kolleg: „Richter verlangen im Asylverfahren, den Glauben an Jesus Christus in einer Art Glaubenstest zu beweisen. Damit werden Menschen, die vom Islam zum Christentum konvertieren, unter Generalverdacht gestellt. Meiner Meinung nach sind diese Tests, denen Konvertiten auch hier am Greifswalder Amtsgericht ausgesetzt sind, ein Angriff auf das Grundgesetz.“ Gewissensprüfungen solcher Art unterwanderten die grundgesetzlich verankerte Trennung von Staat und Kirche und stellten die Religionsfreiheit in Frage.

Der Bischof betonte: „Die Kirchen allein haben das Recht, festzustellen, wer nach ihren Grundsätzen zu ihnen gehört. Das Recht des staatlichen Eingriffes beschränkt sich darauf, offensichtlichen Missbrauch aufzudecken. Den dazu anzuwendenden Methoden sind enge Grenzen gesetzt. Auf keinen Fall kann der Staat Glauben überprüfen oder die Praktizierung der Religionsfreiheit einschränken.“ Zur Illustration verwendet der Bischof die Abwandlung eines biblisches Bildes: „Da hat der Hirte das verirrte Schaf gefunden und bringt es treu sorgend zu seiner Herde. Dann wird er daran gehindert, weil der Hütehund vom Schaf erst einmal den Ausweis sehen möchte.“

Abromeit hob in seinem Grußwort die wichtige Rolle der Kirchen für die Geflüchteten hervor: „Seit 2015 erlebten viele unserer Dörfer und Kleinstädte in den ländlichen Weiten Mecklenburg-Vorpommerns den Zuzug von geflüchteten Menschen. Kirche war vielerorts Hauptakteurin, um diese neuen Nachbarsleute willkommen zu heißen. Die Offenheit und Herzlichkeit dieser Begegnungen hatte auf viele geflüchtete Menschen eine überraschende Wirkung: Sie fühlten sich bedingungslos angenommen.“ Dies hätte vielen Geflüchteten den Weg zum christlichen Glauben geebnet. Einige Gemeinden trügen den am Christentum interessierten oder auch bereits getauften Geflüchteten aus muslimischen Ländern Rechnung: „Es gibt inzwischen einige Gemeinden, die sich auf die Flüchtlinge einstellen und entsprechend Teile der Liturgie inklusiv gestalten und z. B. die Lesung auf Deutsch und auf Farsi halten. Manches Mal wird die Predigt übersetzt, und es finden Glaubenskurse auf Farsi statt. Gemeindeglieder engagieren sich als Paten für ihre neuen Geschwister.“

Bischof Abromeit wies auf die Lebensgefahr hin, die für Menschen aus dem Iran oder Afghanistan bestünde, wenn sie nach einer Konversion zum Christentum in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt würden: „Von einem Richter hörte ich das Argument, dass dem getauften Asylsuchenden aus dem Iran bei einer Abschiebung doch keine Gefahr drohe: Schließlich könne er sich doch nach außen hin muslimisch geben und seinen christlichen Glauben für sich leben. Das ist beileibe keine Einzelmeinung, sondern dem modernen Missverständnis von Religion als Privatsache geschuldet.“

Die Fachtagung findet noch bis morgen in Greifswald statt. Die wissenschaftliche Leitung hat Professor Dr. Henning Theißen, Professor für Systematische Theologie an der Universität der Hansestadt.

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