Bischof Magaard ordiniert künftige Geistliche in der Stadtkirche Heiligenhafen
21. Februar 2018
Heiligenhafen/Schleswig (aw). Am Sonntag (25. Februar) wird Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), vier junge Theologinnen und einen Theologen für den Dienst als Pastorin und Pastor einsegnen. Der Festgottesdienst in der Stadtkirche Heiligenhafen beginnt um 14:00 Uhr.
Simone Fucker war als Vikarin in Ansbach, Bayern, tätig und wird nun Pastorin in der Kirchengemeinde Wesselburen, Kirchenkreis Dithmarschen.
Jonathan von der Hardt verbrachte sein Vikariat in Esgrus und wird zukünftig Pastor in der Kirchengemeinde Einfeld, Kirchenkreis Altholstein, sein.
Carolin Lilienthal war Vikarin in der Domgemeinde Lübeck. Dem schließt sich jetzt ihre Tätigkeit als Pastorin in der Kirchengemeinde Heiligenhafen, Kirchenkreis Ostholstein, an.
Annbritt Menck hat das Vikariat in der Kirchengemeinde Kleinmachnow, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische-Oberlausitz, absolviert; nun wird sie Pastorin in der Kirchengemeinde Wasbek, Kirchenkreis Altholstein.
Isabelle Wolffson verbrachte ihr Vikariat in der Kirchengemeinde Krummesse und wird Pastorin in der Kirchengemeinde Zarpen, Kirchenkreis Plön-Segeberg.
Die Beteiligten
Gemeinsam mit Bischof Magaard werden den Gottesdienst Dr. Kay-Ulrich Bronk, Direktor und Studienleiter des Prediger- und Studienseminars der Nordkirche in Ratzeburg, Pastorin Birgit Johannson, Mentorin am Prediger- und Studienseminar Ratzeburg, Oberkirchenrat Ulrich Tetzlaff, Personaldezernent im Landeskirchenamt, Propst Dirk Süssenbach, Kirchenkreis Ostholstein, sowie Pastor Carsten Sauerberg und Karen Behnk, Kirchengemeinde Heiligenhafen, gestalten. Für den musikalischen Rahmen sorgen Kantorin Dörte Czernitzki, Kirchenmusikdirektor Johannes Schlage und die Chöre aus Heiligenhafen und Burg auf Fehmarn. Auch die Christopherus-Pfadfinderinnen und -Pfadfinder unter der Leitung von Antje Langbehn wirken bei der Vorbereitung und Gestaltung des Gottesdienstes mit.
Mit der Ordination werden den bisherigen Vikarinnen und dem Vikar die Rechte und Pflichten einer Pastorin beziehungsweise eines Pastors feierlich zugesprochen. Dazu gehören die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Taufe und Abendmahl), die seelsorgerliche Verschwiegenheit und die Einhaltung des Beichtgeheimnisses. Nach dem Studium der Evangelischen Theologie und der zweieinhalbjährigen praktischen Ausbildung in Kirchengemeinden und Predigerseminar (Vikariat) beginnt nun ihr Dienst als Pastorinnen und Pastor in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche).