Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes

Bischof Magaard: "Weiterhin für den Schutz der stillen Tage werben"

Bischof Gothart Magaard
Bischof Gothart Magaard © Marcelo Hernandez / Nordkirche

21. Januar 2016 von Stefan Döbler, Simone Viere

Kiel. Der Schleswiger Bischof Gothart Magaard will auch weiterhin für einen besonderen Schutz der drei stillen Feiertage im Jahr werben. "Die Gesellschaft hat sich Zeiten des Schweigens und der Stille eingeräumt – aus dem Wissen um ihre Bedeutung für das Zusammenleben und für den Einzelnen", sagte Magaard nach der Entscheidung des Landtages von Schleswig-Holstein am Mittwoch (20. Januar), den Schutz von Karfreitag, Volkstrauertag und Toten- bzw. Ewigkeitssonntag einzuschränken.

Der Landtag hatte für den Änderungsantrag des SPD-Abgeordneten Peter Eichstädt zu einem Gesetzentwurf der "Piraten" gestimmt. Nach der daraufhin beschlossenen Regelung besteht der Schutz der Feiertagsruhe am Volkstrauertag und am Totensonntag künftig nur noch von 6 bis 20 Uhr, am Karfreitag von 2 Uhr morgens bis 2 Uhr am Karsamstag. Öffentliche Aufzüge und Demonstrationen sind in diesen geschützten Zeiten auch weiterhin nicht möglich.

Feiertagsruhe "wie ein schützender Raum" 

Nach Ansicht des Schleswiger Bischofs Gothart Magaard sind "die aufs Jahr gesehen kurzen Unterbrechungen von Alltag und Trubel eine Säule der menschlichen Kultur, des Respekts und der Achtung voreinander und vor unseren Verstorbenen". Sie seien wie ein schützender Raum, in dem Menschen schmerzhaften Erfahrungen mit Leid, Sterben und Tod, mit Abschied und Verlust begegneten. Solche Auszeiten empfänden viele Menschen als heilsam und stärkend.

Die Diskussion über eine Lockerung des Feiertagsgesetzes habe er bedauert, so der Bischof. "Gemessen an den heute im Landtag diskutierten Alternativen schränkt der nun beschlossene Weg den Schutz der stillen Tage jedoch in deutlich geringerem Umfang ein", sagte er. "Gleichwohl gilt es, auch künftig hervorzuheben, wie wichtig es ist, dass die Gesellschaft Zeiten des Schweigens und der Stille ermöglicht."

 

Info

Was sind stille Tage?

Nach der erst seit 2004 geltenden bisherigen Regelung sind Volkstrauertag und Toten- bzw. Ewigkeitssonntag von 4 Uhr morgens an geschützt, der Karfreitag komplett.

Was sagt das Feiertagsgesetz? 

Grundlage ist das Gesetz über Sonn- und Feiertage. Danach sind öffentliche Veranstaltungen, "soweit sie dem ernsten Charakter des Tages nicht entsprechen" an diesen Tagen untersagt.

 

Der Bischof ging auch auf das Argument ein, es sollte jedem selbst überlassen bleiben, zu entscheiden, wie man Feiertage begeht: „Das war nie stichhaltig, denn bereits heute steht die private Feiertagsgestaltung jedem frei. Allein im öffentlichen Raum genießen die wenigen stillen Tage im Jahr einen besonderen Schutz. Von einer 'Bevormundung' an drei stillen Tagen von insgesamt 365 Tagen im Jahr konnte und kann keine Rede sein."

Nach der Landtagsentscheidung sind auch weiterhin keine öffentlichen Aufzüge und Demonstrationen an den Stillen Tagen zulässig. "Damit ermöglicht das Parlament der Gesellschaft und vielen einzelnen, ganz persönlich betroffenen Menschen auch künftig einen geschützten Raum für Besinnung, Trauer und Gedenken ohne größere Störungen durch Lärm, Musik und anderes", so Bischof Magaard.

Auch die katholische Kirche kommentierte den Beschluss des Landtages. "Insbesondere die Korrekturen am Karfreitag beschädigen ohne Not einen unserer wichtigsten Feiertage", sagte Beate Bäumer, Leiterin des katholischen Büros Schleswig-Holstein. Genauso wie Kulturdenkmäler sollten auch kulturelle Errungenschaften wie die stillen Feiertage geschützt werden.

Katholische Kirche: Ohne Not einen der wichtigsten Feiertage beschädigt

Der Versuch der "Piraten" im Dezember 2013, die Feiertagsruhe am Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag einzuschränken, wurde seinerzeit kontrovers im Landtag diskutiert und zur Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss verwiesen. Bei der aktuellen Abstimmung stand neben dem Antrag von Peter Eichstädt auch ein Vorschlag von Abgeordneten mehrerer Fraktionen zur Abstimmung, der den Schutz der stillen Tage noch weiter beschneiden wollte. Er erhielt keine Mehrheit.

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