Vertrag perfekt

Brandenburg gibt Patronate im Bereich der Nordkirche ab

Ministerin Manja Schüle und Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Fürstenberg/Havel.
Ministerin Manja Schüle und Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Fürstenberg/Havel. © Nordkirche

10. März 2021 von Annette Klinkhardt

Das Land Brandenburg gibt seine Patronatsleistungen für Kirchen und Pfarrhäuser auf dem Gebiet der Nordkirche auf. Dafür erhält die Nordkirche eine einmalige Zahlung von rund 2,8 Millionen Euro. Eine entsprechende Vereinbarung wurde jetzt unterzeichnet.

Es war ein langer Weg, an dessen Ende das Land Brandenburg nunmehr seine letzten sieben Patronate aufgegeben hat: Die Kirchen in Groß Pinnow, Radekow und Rosow sowie das Pfarrhaus in Rosow befinden sich auf dem Gebiet des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, das Pfarrhaus und die Stadtkirche in Fürstenberg sowie die Kirche in Porep sind auf dem Gebiet des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg. 

Geld fließt in Sanierungsprojekte

Beide Vertragspartner, vertreten durch Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und Brandenburgs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Manja Schüle, zeigten sich erfreut über diese Einigung. 

"Ich bin dankbar, dass wir mit dem Land Brandenburg eine Vereinbarung zur Ablösung der historischen Patronatszahlungsverpflichtungen schließen konnten, die wir heute in dieser so besonderen evangelischen Stadtkirche in Fürstenberg an der Havel unterzeichnen. Die finanziellen Mittel der Ablösesumme werden zur Sanierung und Erhaltung von Kirchengebäuden der Nordkirche im Gebiet des Landes Brandenburg eingesetzt. Sie kommen damit zweckgebunden unmittelbar den Kirchengemeinden der Nordkirche auf dem Gebiet des Landes Brandenburg zugute", sagte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt.

"Mit der Vereinbarung legen wir das Preußische Allgemeine Landrecht aus dem Jahr 1794 endgültig ad acta und geben unsere letzten Kirchenpatronate auf. Ich freue mich, dass künftig die Nordkirche die Verantwortung für diese Kirchengebäude übernimmt", so Schüle. Sie würdigte insbesondere das beharrliche und kreative ehrenamtliche Engagement für den Kirchenerhalt. "Dafür herzlichen Dank! Denn die Kirchen im Land sind Teil unserer Kulturgeschichte und prägen seit Jahrhunderten unsere Städte und Dörfer. Sie stiften für viele Menschen – auch unabhängig vom eigenen religiösen Bekenntnis – Identität und stehen bis heute für Begegnungen und Zusammenhalt", sagte die Ministerin.

Freude über Einigung 

Oberkirchenrat Dr. Winfried Eberstein, Leiter des Rechtsdezernats der Nordkirche, hat den siebenjährigen Prozess bis zur Vereinbarung begleitet. Er sagt: "Wir freuen uns, dass wir uns gütlich geeinigt haben. Inhaltlich geht es um die einvernehmliche Beendigung einer patronatsrechtlichen Verbindung zwischen dem Land Brandenburg und der Nordkirche. In früheren Zeiten übernahmen Landesherren oder Adelige mit dem Patronat über eine Kirche die Verantwortung für deren baulichen Zustand, beispielsweise über Holzlieferungen oder eben auch Zahlungen. Diese historische Verbundenheit erkennt die heute geschlossene Vereinbarung von Kirche und Staat an."

Zum Hintergrund

Ein Kirchenpatronat ist ein bis ins Mittelalter reichendes Rechtsverhältnis. Kirchenpatron konnte in vergangenen Jahrhunderten ein Gutsherr, der Landesherr, oder auch ein kirchlicher Orden werden. Noch heute zeugen die ihnen gewidmete Kirchenlogen davon. Ein Kirchenpatron hatte bestimmte Rechte wie etwa die Besetzung kirchlicher Ämter, die Verwaltung des kirchengemeindlichen Vermögens und das Recht auf ein Erbbegräbnis. Auf der anderen Seite standen Pflichten: Die wichtigste Pflicht war die Kirchenbaulast, die Verpflichtung zur Erhaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden.

In Brandenburg bestanden historisch viele landesherrliche Patronate. Das Land Brandenburg hat bereits 2014 einen Vertrag mit der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zur Ablösung historischer Kirchenpatronate geschlossen, die überwiegend im Landkreis Elbe-Elster lagen. Die EKM erhält dafür bis 2024 rund 22,3 Millionen Euro. Das Land zieht sich im Gegenzug aus der Finanzierung der Patronate für 99 Kirchengebäude zurück. Mit der Vereinbarung mit der Nordkirche gibt das Land nunmehr seine letzten sieben Patronate auf.

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