Die Mehreinnahmen, die der Nordkirche durch die Kirchensteuer auf die Energiepreispauschale zufallen, werden in den nächsten zwei Jahren vollständig in Projekte investiert, die Menschen in Not unterstützen.
Die Nordkirchewill nicht von der Energiepreispauschale profitieren, die der Staat einmalig an alle Bürger auszahlt, die lohn- und einkommensteuerpflichtig sind. Deshalb werden diese Mehreinnahmen sinnvoll weitergegeben: an Menschen, die von den Auswirkungen der Energiekrise besonders betroffen sind.
Worum geht es?
Für das Jahr 2022 hat der Gesetzgeber ein Steuerentlastungsgesetz – die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro – beschlossen. Diese einmalige Unterstützungszahlung bekommen alle lohn- oder einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Da der Gesetzgeber eine sozial gerechte Lösung wollte, ist die Energiepreispauschale zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Es ist im Gesetz jedoch nicht vorgesehen, dass die Kirchensteuer bei dieser Zahlung ausgenommen wird. Deshalb erwartet die Nordkirche einmalige, zusätzliche Kirchensteuereinnahmen von rund 4,5 bis 5 Millionen Euro aus der Energiepreispauschale.
Die Mittel werden an Diakonische Werke weitergeben
Die zusätzlichen Einnahmen sollen in den nächsten zwei Jahren komplett spendenfinanzierten Projekten der Diakonischen Werke Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen, und damit direkt Familien und Einzelpersonen im Gebiet der Nordkirche, auf die sich die steigenden Energiepreise besonders stark auswirken.
Die Diakonischen Werke bieten vor Ort Beratung, Betreuung und Hilfe in vielen Lebensbereichen und -krisen an. Mehr als 10 Millionen Menschen nehmen diese Hilfe jedes Jahr direkt in Anspruch. Die Diakonischen Werke verfügen seit Jahrzehnten über das Netzwerk, die Ressourcen und die Erfahrung, um den Menschen in ihrer Region schnell und unbürokratisch zu helfen.
Rasche Hilfe für Familien und Einzelpersonen in Not
Ein Teil des Geldes aus der Energiepreispauschale soll so schnell wie möglich und direkt über die Beratungsstellen der Diakonischen Werke Familien und Einzelpersonen unterstützen. Dazu gehören insbesondere Seniorinnen und Senioren, Auszubildende und Studierende. Diese sind oft besonders betroffen von den stark steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel.
Unterstützung von Projekten für Familien, Kinder und strukturelle Angebote
Mit einem weiteren Teil des Geldes wird die Nordkirche Hilfsprojekte finanzieren, die Familien und deren Kinder entlasten. Und die Nordkirche möchte ebenfalls dazu beitragen, dass unentbehrliche Angebote wie zum Beispiel Sozialkaufhäuser, Seniorentreffs, Tafeln oder die Sozialberatung weiterbestehen können.
Unter anderem handelt es sich dabei um folgende Angebote:
Pause vom Alltag – Unterstützung für Hamburger Familien: Hier werden Alleinerziehende, geringverdienende Eltern und Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAföG, Wohngeld etc. entlastet. Es gibt beispielsweise Hausaufgabenbetreuung, Nachmittagsprogramme für Kinder, Ferienkurse, aber auch Lebensmittelausgaben.
Sozialkaufhäuser (u.a. in Kiel, Preetz und Neumünster), in denen Menschen mit geringem Einkommen kostengünstig Möbel und Haushaltswaren beziehen können.
Mittagstisch für Bedürftige in Kiel-Gaarden, wo nicht nur eine warme Mahlzeit angeboten wird: Hier finden Hilfesuchende auch eine Sozialberatung und Unterstützungsangebote, ehemaligen Obdachlosen wird Arbeit geboten.
Kinder-Mahl-Zeit in Güstrow: Hier essen jede Woche rund 60 Kinder und Jugendliche gesund und ausgewogen, erleben Gemeinschaft und werden in ihren sozialen Fähigkeiten gefördert.
Weitere Projekte können eingereicht werden
Weitere Projektvorschläge können bei der Nordkirche eingereicht werden, und zwar sowohl von den Diakonischen Werken als auch von den knapp 1.000 Kirchengemeinden zwischen Flensburg und Greifswald. Unterstützt werden sollen neue sowie bereits laufende Projekte. Voraussetzung ist, dass sie durch Spenden finanziert sind, Hilfe in der Not und Hilfe zur Selbsthilfe bieten.
Die Gelder aus den Mehreinnahmen durch die Kirchensteuer auf die Energiepreispauschale werden von der Nordkirche getrennt von anderen Mitteln verwaltet und ausschließlich für diese Hilfsprojekte verwendet. Die Ausgaben werden nachvollziehbar dokumentiert, und ein erster Zwischenbericht der Landessynode im Februar 2023 vorgelegt. Weitere Berichte folgen halbjährlich.
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