Chancen für Gottesbezug in schleswig-holsteinischer Verfassung steigen
07. Juli 2016
Die Chancen für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung sind gestiegen. Abgeordnete aus allen Fraktionen haben heute (7. Juli) in Kiel einen gemeinsamen Textvorschlag vorgelegt, der einen Hinweis auf den Glauben an Gott und eine so genannte Demutsformel enthält.
- Volksinitiative Gottesbezug
- <link file:4556>Aktuelle Pressemitteilung der Volksinitiative
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Die Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs begrüßt den Vorschlag. "Das ist ein starkes Signal und zeigt, dass wir schon jetzt viel erreicht haben", sagte ihr Sprecher und ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU).
29 Abgeordnete aller Fraktionen haben Vorschlag bislang zugestimmt
Der Gesetzentwurf soll in der Landtagssitzung vom 20. bis 22. Juli beraten und möglichst beschlossen werden. Zu den Unterstützern gehören SPD-Fraktionschef Ralf Stegner, der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther, die Vorsitzende der Grünen-Fraktion Eka von Kalben und Wolfgang Dudda von den Piraten. Weiter dabei sind Jette Waldinger-Thiering vom SSW und Oliver Kumbartzky von der FDP. Offen ist weiterhin, ob eine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt. Bislang haben 29 Abgeordnete den Vorschlag unterschrieben, 46 der insgesamt 69 Landtagsabgeordneten müssten zustimmen. "Jeder Abgeordnete wird allein nach seinem Gewissen handeln", sagte Stegner.
In dem neuen Vorschlag heißt es unter anderem: "Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben. Dies geschieht im Bewusstsein der Unvollkommenheit menschlichen Handelns, in Kenntnis der eigenen Geschichte und in Verantwortung vor den Menschen sowie in dem Willen, Demokratie und Frieden, Menschenrechte, Freiheit und Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken."
"Im Bewusstsein der Unvollkommenheit menschlichen Handelns"
Insbesondere die Erwähnung der Menschenrechte und die jetzt aufgenommene Demutsformel sind der CDU wichtig. "Ich freue mich, dass jetzt dieser Vorschlag vorliegt", sagte Günther. 19 Abgeordnete der CDU würden den Text unterstützen und werden dafür stimmen, zwei Abgeordnete hätten noch Bedenken. Anstoß für den neuen Vorschlag ist ein Text, den Mitte Juni Stegner und sein Fraktionskollege Martin Habersaat vorlegten. Weil die Menschenrechte und die Demutsformel mit dem Hinweis auf menschliche Unvollkommenheit da noch fehlten, konnte die CDU noch nicht mitmachen.
Ex-Ministerpräsident Carstensen geht davon aus, dass der Text jetzt eine Mehrheit bekommt. "Wir sind sehr optimistisch, dass die federführenden Abgeordneten mit diesem Vorschlag die Zustimmung ihrer Kolleginnen und Kollegen erhalten werden", sagte er. Nach wie vor ablehnend äußerte sich der Fraktionsvorsitzende der Piraten, Patrick Breyer, gestand seinem Parteifreund Dudda aber die "Freiheit des Mandats" zu.
Vorsichtiger Optimismus bei Ex-Ministerpräsident Peter Harry Carstensen
Schleswig-Holsteins Landtag hatte Ende April zuletzt beraten, ob die Präambel der neuen Landesverfassung doch noch einen Gottesbezug bekommt. Zur Debatte standen dabei zwei Formulierungsvorschläge, einer mit und einer ohne Gottesbezug. Anlass war, dass das Landesparlament am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen hatte.
Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 die Volksinitiative gegründet. Sie sammelte binnen weniger Wochen über 42.000 Stimmen für ihr Anliegen und überreichte sie Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU). Deshalb musst das Landesparlament das Thema erneut beraten. Auch Schlie gehört zu den Unterzeichnern des am Donnerstag vorgelegten Gesetzentwurfs.