Gewerkschaftsbund

DGB-Nord will Reformationstag als zusätzlichen Feiertag

Luther-Denkmal in Dresden (Symbolbild)
Luther-Denkmal in Dresden (Symbolbild)© franke182 - Fotolia

02. März 2016 von Klaus Merhof, Simone Viere

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord), will den Reformationstag (31. Oktober) zum gesetzlichen Feiertag in Hamburg und Schleswig-Holstein werden lassen. Ein Anfang dafür sei bereits gemacht, erklärte Polkaehn kürzlich: Zum 500. Jahrestag der Reformation werde der 31. Oktober im Jahr 2017 einmalig auch ein gesetzlicher Feiertag sein. "Das können wir doch gut ab 2018 in Serie gehen lassen", fügte er hinzu.

Der Norden hat laut Polkaehn im Blick auf die Feiertage ohnehin einen Nachholbedarf gegenüber Bayern und den katholisch geprägten Bundesländern. Überdies sei die Produktivität hoch und werde immer höher und der Arbeitsdruck wachse enorm. "Wir sehen auch am heutigen 29. Februar, wie sich die Arbeitgeber wieder ein größeres Stück vom Kuchen der Wirtschaftsleistung abschneiden", sagte der DGB-Nord-Chef. Doch die Bundesländer des Südens zeigten, dass man auch mit zusätzlichen Feiertagen hochproduktiv sein könne. 

Evangelisch-lutherische Prägung der norddeutschen Länder

Es sei an der Zeit, auch mal an die Arbeitnehmer mit ihren Familien zu denken: "Ein zusätzlicher Feiertag wäre auch ein Beitrag zur Gesundheit am Arbeitsplatz", so Polkaehn. Die evangelisch-lutherische Prägung der norddeutschen Länder lege nahe, die Ausweisung des Reformationstages als gesetzlichen Feiertag und damit arbeitsfreien Tag analog der Regelung in Mecklenburg-Vorpommern festzulegen. Das würde auch die Angleichung der Jahresarbeitszeiten in Deutschland fördern.

Am Kalender selber könne man nichts ändern, aber an den Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten schon, sagte Polkaehn weiter. "Was gemeinsam erwirtschaftet wird, muss gerecht verteilt sein." Schleswig-Holstein und Hamburg haben im Jahr jeweils neun gesetzliche Feiertage, Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Reformationstag einen gesetzlichen Feiertag mehr.  

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