Flüchtlinge

EKD kritisiert mangelnde Standards beim EU-Türkei-Abkommen

Flüchtlinge im Lager Idomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze im März 2016 (Symbolbild)
Flüchtlinge im Lager Idomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze im März 2016 (Symbolbild)© epd-bild/Ralf Maro/version-foto.de

05. April 2016 von Simone Viere

Hannover. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) kritisiert mangelnde humanitäre und rechtliche Standards bei der Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens. "Das Abkommen darf nicht dazu dienen, dass Europa sich abschottet und die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen an andere abschiebt", sagte der Ratsvorsitzende der EKD, Heinrich Bedford-Strohm.

Gegenwärtig warteten viele Flüchtlinge in Griechenland, ohne angemessen versorgt zu werden. Die notwendigen Voraussetzungen, geordnete rechtsstaatliche Verfahren zu gewährleisten, bestünden offensichtlich noch nicht.

Die Meldungen von Amnesty International, dass die Türkei in großer Zahl Flüchtlinge nach Syrien abschiebe, seien sehr ernst zu nehmen, sagte Bedford-Strohm. Ein solches Vorgehen wäre inakzeptabel.

Immer weniger Flüchtlinge werden in Europa aufgenommen

Gleichzeitig sei die Zahl der Flüchtlinge, die in Europa Aufnahme fänden, extrem gering geworden. "Das alles deutet nicht darauf hin, dass die jetzt praktizierte Regelung gegenwärtig den geforderten humanitären und rechtlichen Standards genügt", lautet sein Fazit.

Auf der Grundlage des EU-Türkei-Abkommens wurden gestern erstmals rund 200 Flüchtlinge aus Griechenland zurück in die Türkei gebracht. Im Gegenzug reisten 43 Syrer auf legalem Weg nach Deutschland und Finnland ein.

Erste syrische Kontingent-Flüchtlinge erreichen Deutschland 

32 von ihnen trafen mit Linienmaschinen in Hannover ein und werden nach Zwischenstationen im Durchgangslager Friedland bei Göttingen auf niedersächsische Städte und Gemeinden verteilt.

Die türkische Migrationsbehörde sucht für dieses Verfahren die Kandidaten aus und übermittelt ihre Daten an das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, das Dossiers über die Schutzbedürftigkeit für die EU-Länder erstellt, die die Migranten aufnehmen. Die Länder behalten die letzte Entscheidung.

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