30. August 2021
Elf neue Pastorinnen und Pastoren hat der Schleswiger Bischof Gothart Magaard am Sonnabend in der Offenen Kirche St. Nikolai zu Kiel feierlich eingesegnet.
Den Geistlichen gab er ermutigende Worte mit auf den Weg in die Gemeinden: "Wenn ein gutes Fundament gelegt ist, dann können Sie zuversichtlich weiterbauen. Dass Gott diesen Grund für unser Tun bereits gelegt hat, darauf können wir vertrauen." Gemäß der Corona-Auflagen wurden zwei Gottesdienste gefeiert.
Marlene Freese wird Pastorin in der Kirchengemeinde Mildstedt (Kirchenkreis Nordfriesland). Für die Kirchengemeinde Hollingstedt (Kirchenkreis Schleswig-Flensburg) werde Hartwig Freese als Pastor tätig werden, hieß es. In die Kirchengemeinde Schilksee-Strande (Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde) mit einem zusätzlichen Dienstauftrag in der Nordkanalregion (Kirchenkreis Altholstein) geht Janika Frunder. Nach dem Vikariat in der Kirchengemeinde Kaltenkirchen (Kirchenkreis Altholstein) geht Sarah Hertel als Pastorin in den Pfarrsprengel Nördliche Geest (Kirchenkreis Schleswig-Flensburg).
Moritz Keppel übernimmt eine Pfarrstelle in der Kirchengemeinde Albersdorf (Kirchenkreis Dithmarschen). Lisa Fischer tritt in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Eggebek-Jörl im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg eine Pfarrstelle an. Philipp-Simeon Lammert und Tanja Lammert gehen in den Kirchenkreis Schleswig-Flensburg: Philipp-Simeon als Pastor im Pfarrsprengel Ostangeln und Tanja als Pastorin im Pfarrsprengel Brodersby-Kahleby-Moldenit (Kirchenkreis Schleswig-Flensburg).
Alisa Mühlfried werde im Pfarrsprengel Wilstermarsch (Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf) arbeiten, so die Nordkirche. Stefan Schilk wurde ordiniert zum Dienst als Pastor im Ehrenamt in der Kirchengemeinde Schönwalde am Bungsberg (Kirchenkreis Ostholstein). Hauptamtlich arbeitet er als sozialpädagogische Fachkraft und Familientherapeut. Heiko Herrmann hat in der Kirchengemeinde Neustadt in Holstein (Kirchenkreis Ostholstein) eine Pfarrstelle angetreten.
Mit der Ordination werden den jungen Geistlichen die Rechte und Pflichten einer Pastorin oder eines Pastors feierlich zugesprochen. Dazu gehören die öffentliche Wortverkündigung und Verwaltung der Sakramente (Taufe und Abendmahl), aber auch die seelsorgerliche Verschwiegenheit. Bislang waren sie Vikarinnen und Vikare, das heißt, sie haben nach dem Studium der evangelischen Theologie eine zweieinhalbjährige praktische Ausbildung in Kirchengemeinden und im Predigerseminar (Vikariat) absolviert.