Landessynode

Frauen, Arbeitswelt, Diakonie: Nordkirche stärkt übergemeindliche Arbeit

Der Journalist und Theologe Wolfgang Thielmann bei der Synode in Travemünde
Der Journalist und Theologe Wolfgang Thielmann bei der Synode in Travemünde© Maren Warnecke / Nordkirche

26. Februar 2016 von Doreen Gliemann

Die Nordkirche will ihre übergemeindlichen Dienste stärken. Es zähle zum „Reichtum” der Kirche, dass die Ortsgemeinden und überregionale Dienste einander tragen, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich. Daraus entstehe „echte Lust am Leben, echte Weitung des Horizonts”. Die Dienste und Werke waren zentrales Thema des Kirchenparlaments am Freitag in Lübeck-Travemünde.

Zu den großen übergemeindlichen Einrichtungen zählen Diakonie, Frauenwerk und Kindertagesstättenwerk. In kleineren Dienststellen arbeiten Seelsorger in Krankenhäusern, Gefängnissen und für die Polizei. Der KDA ist der Kirchliche Dienst für die Arbeitswelt. Darüber hinaus gibt es Beauftragte für Flüchtlinge, Klimaschutz oder den interreligiösen Dialog. 

Hintergrund der Synodentagung ist, dass Ortsgemeinden und übergemeindliche Dienste in einem Spannungsverhältnis stehen und sich zumindest in der Vergangenheit oft als Konkurrenz betrachtet haben.

Heute seien die Konflikte weitgehend überwunden, sagte Friedemann Magaard, Vorsitzender der Kammer für Dienste und Werke und ehemaliger Gemeindepastor in Dithmarschen. Ähnlich äußerte sich Landesbischof Ulrich: "Erst aus dem Zusammenkommen aller entsteht echte Fülle." 

Aufgabe der Kirche sei es, das Evangelium in Gottesdiensten und im Alltag weiterzugeben, sagte die Kieler Theologie-Professorin Uta Pohl-Patalong. Dies gelte gleichermaßen für Ortsgemeinden und für die meisten übergemeindlichen Dienste.

Einzelne Arbeitsbereiche in der Diakonie, im Frauenwerk und im Ökumenezentrum würden sich mittlerweile als Gemeinde verstehen. Nicht die Form sei entscheidend, sondern der Inhalt, sagte Pohl-Patalong. Eine Stärke der übergemeindlichen Dienste sei, dass sie oftmals flexibler und zielgerichteter auf neue gesellschaftliche Entwicklungen eingehen könnten. 

Mit Gewerkschaften, aber ohne Streiks: Nordkirche sucht einheitliches Arbeitsrecht 

Am Donnerstag hat die Landessynode ein einheitlichen Arbeitsrecht auf den Weg gebracht. Die Kirchen seien rechtlich verpflichtet, die Gewerkschaften angemessen bei den Verhandlungen über Gehälter und Urlaub zu beteiligen, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich vor der Landessynode in Lübeck-Travemünde. Arbeitskämpfe widersprächen aber dem kirchlichen Leitbild der Dienstgemeinschaft. Streik sei „keine angemessene Form der Konfliktlösung”. 2018 sollen die geplanten neuen Gesetze in Kraft treten. 

In der Nordkirche gilt bislang ein unterschiedliches Arbeitsrecht: Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband Tarifverträge aus.

In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission. Grund für diese Regelung im Osten waren nach den Worten Ulrichs vor allem Vorbehalte gegenüber Gewerkschaften zu DDR-Zeiten.

Betroffen sind insgesamt rund 16.000 Küster, Erzieherinnen und Organisten, 1.400 davon in Mecklenburg-Vorpommern. 

Besondere Bedingungen in der Diakonie

Schwieriger sei die Situation in der Diakonie mit ihren 60.000 Beschäftigten in Norddeutschland, sagte Ulrich. Für rund 40 Prozent der Einrichtungen gelte der Tarifvertrag KTD, für weitere 40 Prozent die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland. 20 Prozent hätten eigene Regelungen wie Haustarife, Anlehnungen an den Öffentlichen Dienst oder Sonderregelungen. Hier sei eine einheitliche Regelung notwendig. 

Gewerkschaften sollen „organisatorisch eingebunden” sein

Nach Urteilen des Bundesarbeits- und des Bundesverfassungsgerichts dürfe die Kirche ein eigenes Arbeitsrecht beschließen, das Streiks ausschließt, betonte Ulrich. Allerdings müssten die Gewerkschaften in das kirchliche Verfahren „organisatorisch eingebunden” werden. Strittig ist nach den Worten Ulrichs derzeit auch der Umgang mit Mitarbeitenden, die nicht Mitglied der Kirche sind. Ihre Beschäftigung sei derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Kirchenaustritt sei immer noch Grund für eine außerordentlichen Kündigung. 

Die angekündigte Öffnung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg für Nicht-Mitglieder hat nach den Worten des Landesbischofs zu Irritationen geführt. Es gehe in der Arbeit nicht nur um praktizierte Nächstenliebe, sondern auch um eine Hinwendung zu Gott. Geplant sei aber, die geltende Regelung flexibler zu handhaben. Schließlich sei auch eine Belegschaft aus Kirchenmitgliedern keine Garantie für die christliche Prägung der Einrichtung. 

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