Ruhestätte für Haustiere

Friedhofsbeauftragte beraten über Tierbestattungen

Der Haustierfriedhof von Paris in Asniéres-sur-Seine ist der wohl älteste Tierfriedhof der Welt. Bei uns gibt es sie eher selten. Eine Ausnahme bildet der Tierfriedhof im holsteinischen Niederkleveez (Kreis Plön).
Der Haustierfriedhof von Paris in Asniéres-sur-Seine ist der wohl älteste Tierfriedhof der Welt. Bei uns gibt es sie eher selten. Eine Ausnahme bildet der Tierfriedhof im holsteinischen Niederkleveez (Kreis Plön). © iStock

12. Januar 2022

Vielen Menschen fällt der Abschied von ihrem Haustier schwer. Doch darf es auch auf einem Friedhof beerdigt werden? Diese Frage beschäftigt die Arbeitsgemeinschaft der Friedhofsbeauftragten der Nordkirche. Bisher sind zumindest keine kirchlichen Bestattungen möglich. Doch das könnte sich ändern.

Es geht um die Frage, ob gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier zulässig sind. Dazu erarbeite die Arbeitsgemeinschaft der Friedhofsbeauftragten derzeit Empfehlungen, teilte der Kirchenkreis Mecklenburg mit. Kommt es zu einer Einigung, könnte bald die Tierasche als Grabbeigabe in den Sarg oder als eigene Urne im selben Grab mitbestattet werden. 

Klare Trennung der Grabfelder ist Voraussetzung 

Erste Eckpunkte seien bereits festgezurrt: So sei klargestellt worden, dass solche Grabfelder deutlich von rein humanen Grabfeldern abgetrennt werden, hieß es. Sie dürften auch noch nicht für Humanbestattungen genutzt worden sein.

Weiterhin müsse ein Grab für eine Humanbestattung bereits im Vorfeld erworben werden, wenn dort ein kremiertes Tier beigesetzt werden soll. Grabbeigaben im Sarg in Form von Tieraschen stellten auch jetzt schon kein Problem dar. Eine andere Form der gemeinsamen Beisetzung mit einem Tier gebe es derzeit nicht.

Ist der Bedarf überhaupt da? 

Besonders in ländlichen Gegenden müsse erst noch der Bedarf für diese Bestattungsform ermittelt werden, so die Friedhofsbeauftragten. Hier werde das kleine Haustier oftmals im Garten begraben. Für größere Tiere werde die Tierkörperbeseitigung genutzt. Einige Menschen ließen ihre verstorbenen Vierbeiner verbrennen und beherbergten die Asche zu Hause.

Ungenutzte Friedhofsflächen könnten nur dann für Tierbestattungen genutzt werden, wenn diese Flächen vorher geschlossen und entwidmet werden, so der Kirchenkreis weiter. Da es sich nicht um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge handele, sei eine Tierbestattung auf gewidmeten Friedhofsflächen ausgeschlossen.

Tröstendes Ritual für Tierbesitzer im Gespräch

Wenn ein Friedhofsträger Tierbestattungen anbieten will, müsse das entsprechende Areal aus dem Friedhof getrennt und als eigener Wirtschaftsbetrieb „Tierfriedhof“ geführt werden. „Im ländlichen Raum können wir bisher für reine Tierfriedhöfe keine relevante Nachfrage erkennen“, hieß es.

Ob für Tierbestattungen eigene kirchliche Rituale erarbeitet werden sollten, könne hinterfragt werden, hieß es. Hier hätten Kirchengemeinden auch jetzt schon einen großen Spielraum.

Sonderfälle bestehen schon jetzt 

Zuvor hatte der Rostocker evangelische Theologieprofessor Thomas Klie darauf hingewiesen, dass die Bestattung eines verstorbenen Haustieres möglicherweise eine neue Form der Amtshandlung (Kasualie) sein könnte. Dieses Resümee hatte er Ende vergangenen Jahres nach einer dreitägigen Veranstaltung zu neuen Ritualen im Bestattungswesen gezogen. Bei einer professionell begleiteten Tierbestattung trete wahrscheinlich der rituelle Teil in den Vordergrund als kurze Handlung. Ihn würde es reizen, so Klie, einen tröstenden Ritus für die Bestattung von Haustieren zu entwickeln.

Seit 2015 gibt es Klie zufolge in Deutschland auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit, Mensch und Tier in einem gemeinsamen Urnengrab bestatten zu lassen. Aber nicht kirchlich, wie er betonte. Kirchliche Vorgaben ließen eine kirchliche Beerdigung bisher nicht zu. Allerdings gebe es in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Niederkleveez (Kreis Plön) den ersten kirchlichen Friedhof für Haustiere im Norden. Das Begräbnis erfolge jedoch ohne Gottesdienst oder kirchliche Rituale.

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