Religionsunterricht und Bau von Moscheen

Hamburger Senat und Islamverbände unterzeichnen Verträge

Hamburger Senat und Islamverbände unterzeichnen Verträge (Symbolbild)
Hamburger Senat und Islamverbände unterzeichnen Verträge (Symbolbild)© iStockphoto, Michal Szwedo

09. November 2012 von Simone Viere

Hamburg. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und Vertreter der Islamverbände wollen am Dienstag, 13. November, im Rathaus die gemeinsam ausgehandelten Verträge unterzeichnen, die Rechte und Pflichten der Gemeinden regeln. Themen sind unter anderem der Religionsunterricht, die Anerkennung von drei islamischen Feiertagen, der Bau von Moscheen und die Trägerschaft von Kindertagesstätten.

Anschließend muss noch die Hamburgische Bürgerschaft zustimmen, teilte die Senatspressestelle mit. Hamburg ist damit Vorreiter unter den Bundesländern.

Verhandlungspartner des Senats waren die drei größten muslimischen Vereine: Schura (Rat der islamischen Gemeinschaften), DITIB (Türkisch-Islamische Union) und VIKZ (Verband der Islamischen Kulturzentren). Sie vertreten nach eigenen Angaben über 90 Prozent der rund 130.000 Hamburger Muslime. Vierter Partner ist die alevitische Gemeinschaft mit rund 50.000 Mitgliedern. 

Gute Erfahrungen im interreligiösen Dialog 

Die beiden großen Kirchen hatten die Verträge bei der Vorstellung im August begrüßt. Nach den "guten Erfahrungen des langjährigen interreligiösen Dialoges" seien sie zuversichtlich, dass die Vereinbarungen mit Leben gefüllt werden, hieß es in einem gemeinsam verbreiteten Text der evangelischen Bischöfin Kirsten Fehrs und des katholischen Weihbischofs Hans-Jochen Jaschke. 

Die Regelung über den Religionsunterricht erfolgte in Abstimmung mit der evangelischen Nordkirche. Der an staatlichen Schulen erteilte "Religionsunterricht für alle in evangelischer Verantwortung" (= Hamburger Modell) soll in einem fünfjährigen Prozess weiterentwickelt werden. Ziel ist nach den Worten von Bürgermeister Scholz eine gleichberechtigte Beteiligung der islamischen und alevitischen Religionsgemeinschaften.

Anerkennung islamischer Feiertage

Die Anerkennung der drei Feiertage bedeutet, dass Arbeitnehmer künftig das Recht haben, am Fastenbrechen oder am Opferfest Urlaub zu nehmen. Schüler dürfen dem Unterricht fern bleiben. Die muslimischen Feiertage werden damit in Hamburg dem Reformationstag, Fronleichnam oder dem Bußtag gleichgestellt.

Der Vertrag verleiht den islamischen Religionsgemeinschaften nicht den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Daher gibt es auch keine Regelungen über Kirchen- oder Kultussteuern sowie auch keine Regelungen über finanzielle Förderungen.

Bereits im Oktober 2006 hatte der damalige Bürgermeister Ole von Beust (CDU) einen Staatsvertrag mit den Muslimen angeregt. Nach den Bürgerschaftswahlen 2008 wurden die Pläne vom CDU-GAL-Senat weiterverfolgt und 2011 vom SPD-Senat übernommen. Mit der evangelischen und katholischen Kirche bestehen Verträge seit 2005, mit der jüdischen Gemeinde seit 2007. 

Veranstaltungen
Orte
  • Orte
  • Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Johannis
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael in Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Petrigemeinde in Flensburg
  • Hamburg
    • Hauptkirche St. Jacobi
    • Hauptkirche St. Katharinen
    • Hauptkirche St. Michaelis
    • Hauptkirche St. Nikolai
    • Hauptkirche St. Petri
  • Greifswald
    • Ev. Bugenhagengemeinde Greifswald Wieck-Eldena
    • Ev. Christus-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Johannes-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Jacobi Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Marien Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai Greifswald
  • Kiel
  • Lübeck
    • Dom zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Aegidien zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobi Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien in Lübeck
    • St. Petri zu Lübeck
  • Rostock
    • Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock Heiligen Geist
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Lütten Klein
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock
    • Ev.-Luth. Luther-St.-Andreas-Gemeinde Rostock
    • Kirche Warnemünde
  • Schleswig
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schleswig
  • Schwerin
    • Ev.-Luth. Domgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Berno Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
    • Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Versöhnungskirchengemeinde Schwerin-Lankow

Personen und Institutionen finden

EKD Info-Service

0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Sexualisierte Gewalt

0800 0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

Zum Anfang der Seite