Kirchenasyl

Innenminister de Maizière nimmt umstrittenen Scharia-Vergleich zurück

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will das Kirchenasyl unter Bedingungen auch künftig akzeptieren
Bundesinnenminister Thomas de Maizière will das Kirchenasyl unter Bedingungen auch künftig akzeptieren© Andreas Schoelzel / epd-bild

26. Februar 2015 von Timo Teggatz

Berlin. Im Streit um das Kirchenasyl zeichnet sich ein Kompromiss ab: Innenminister de Maizière geht auf die Kirchen zu – und nimmt den umstrittenen Scharia-Vergleich zurück.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat seinen umstrittenen Vergleich zwischen Kirchenasyl und der islamischen Scharia zurückgenommen. Er sei dafür, "verbal abzurüsten", sagte er der Zeitung "Die Welt" (Donnerstagsausgabe). Der Minister hatte sich jüngst scharf gegen das Kirchenasyl gewandt. Für seinen Vergleich war er auch innerparteilich in die Kritik geraten. Die Kirchen äußerten sich am Mittwoch optimistisch über eine Einigung beim Kirchenasyl. Die katholische Bischofskonferenz sprach sich für eine Härtefallkommission aus.

"Den Scharia-Vergleich möchte ich zurücknehmen, auch wenn ich hier teilweise falsch verstanden wurde", sagte de Maizière. Er wolle das Kirchenasyl unter Bedingungen auch künftig akzeptieren. Wenn man ein paar Einzelfälle hinnehme und den Kirchen vertraue, dass sie diese wieder in ein rechtliches Verfahren eingliederten, dann fände er das noch in Ordnung, fügte der CDU-Politiker an. "Unter diesen Bedingungen habe ich nicht die Absicht, das Kirchenasyl zu beenden."

Hintergrund des Streits ist die stark gestiegene Zahl von Kirchenasylen in Deutschland. Gegenwärtig leben mindestens 411 Flüchtlinge in Kirchengemeinden, etwa vier Mal so viel wie vor einem Jahr. Unter ihnen sind 125 Kinder. Auf dem Gebiet der Nordkirche gibt es momentan 56 Fälle von Kirchenasyl mit 127 Menschen.

Verschärfte Bedingungen für Kirchenasyl

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will die Bedingungen für das Kirchenasyl verschärfen. Die EU-Dublin-Regelung, von der ein Großteil der Menschen im Kirchenasyl betroffen ist, sieht vor, dass die Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen müssen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Das Bundesamt will nun die Frist von sechs auf 18 Monate verlängert, in der sie in das Ersteinreiseland abgeschoben werden können. Am Dienstag hatten sich deswegen Vertreter von Kirchen und Bundesamt zu einem Gespräch in Berlin getroffen.

"Ich hoffe, dass wir am Ende der Woche auf dem Weg zu einer für beide Seiten akzeptablen Regelungen beim Kirchenasyl einen guten Schritt weiter sein werden", sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann. Das Gespräch habe in "in einer sehr konstruktiven Atmosphäre stattgefunden", ergänzte er. Über die Inhalte sei zunächst Stillschweigen vereinbart worden.

Nach Vertretern von Kirchen, Opposition und SPD wies auch CDU-Generalsekretär Peter Tauber de Maizières Scharia-Vergleich zurück. "Ich würde diese beiden Dinge nicht miteinander vergleichen", sagte er der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt". Es handele sich um eine Frage der Verhältnismäßigkeit: "Zum Glück reden wir bislang von Einzelfällen." Zuvor hatte die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung in einem Positionspapier erklärt, das Kirchenasyl eigne sich nicht als "Medium der politischen Auseinandersetzung".

Kommt eine Härtefallkommisssion?

Der Migrationsbeauftragte der katholischen Bischofskonferenz, Norbert Trelle, warb für die Einrichtung einer "Clearingstelle für ausgewählte Fälle". Ziel sei es, "etwas ähnliches zu initiieren wie eine Härtefallkommission", sagte der Hildesheimer Bischof. Er warnte davor, das Thema für politische Grundsatzdebatten zu missbrauchen. Das Kirchenasyl sei zwar in der Rechtsordnung nicht vorgesehen, stelle sich aber nicht gegen den Staat, sagte er. Es diene dem in der Verfassung verankerten obersten Ziel der Rechtsordnung, die Würde des Menschen zu schützen. 

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