Mecklenburg

Kirchenkreissynode beschließt Haushalt für 2018

Die Synodalen stimmen in Güstrow über den Haushalt ab.
Die Synodalen stimmen in Güstrow über den Haushalt ab.© Kirchenkreis Mecklenburg/Daniel Vogel

27. November 2017 von Anne-Dorle Hoffgaard

Der Kirchenkreissynode in Mecklenburg hat beschlossen: Sie verlängert die Pfarrstelle für Flüchtlingsarbeit bis 2024. Außerdem wurde der rund 54 Millionen Euro umfassende Haushalt des Kirchenkreises für 2018 verabschiedet. Für fusionierende kleine Kirchengemeinden wurde ein Unterstützungsfonds in Höhe von sechs Millionen Euro aufgelegt. Propst Dirk Sauermann (Parchim) wurde zudem für weitere zehn Jahre bis Ende Juli 2028 in dieses Amt wiedergewählt.

Die Projektpfarrstelle für Flüchtlingsarbeit war Ende 2014 für zunächst drei Jahre eingerichtet worden. Amtsinhaber Walter Bartels geht Ende März 2018 in den Ruhestand. Daneben gibt es noch die Stelle der Flüchtlingsbeauftragten.

Eine verlässliche Weiterführung der Flüchtlingsarbeit ist nach Angaben des Kirchenkreises geboten. Es gebe einen hohen Beratungs- und Begleitungsbedarf, beispielsweise in Fragen des Kirchenasyls, der Ablehnung von Asylanträgen, der Abschiebung oder der seelsorgerlichen Begleitung in den Erstaufnahmeeinrichtungen, hieß es.

Mehr als 27 Millionen für die Kirchengemeinden

Einstimmig beschlossen wurde der Haushalt des Kirchenkreises für 2018. Der Etat hat ein Volumen von rund 54 Millionen Euro. Mehr als die Hälfte des Geldes steht den 251 Kirchengemeinden zur Verfügung für die Gemeindearbeit vor Ort, Personalkosten oder Bauprojekte.

Die Zuweisungen der Nordkirche für den Kirchenkreis in Höhe von rund 37 Millionen Euro setzen sich zusammen aus Kirchensteuern, Geldern aus dem EKD-Finanzausgleich sowie Staats- und Patronatsleistungen. Pro Gemeindeglied bekommen die Kirchengemeinden 26 Euro sowie weitere 8,79 Euro aus Überschüssen.

250.000 Euro für Beratungsdienste

Im sechsten Jahr in Folge stellt der Kirchenkreis 250.000 Euro für freiwillige Beratungsdienste des Diakonischen Werkes MV wie die Ehe-, Familien- und Lebensberatung und die Allgemeine Soziale Beratung zur Verfügung. Weitere 150.000 Euro gibt es für die diakonische Flüchtlingsarbeit. Für die Flüchtlingsarbeit von Kirchengemeinden sind Zuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu 150.000 Euro möglich.

Fonds für den Zusammenschluss von Kirchengemeinden

Aufgelegt wurde zudem aus Rücklagen ein Fonds in Höhe von sechs Millionen Euro für freiwillige Zusammenschlüsse von kleinen, benachbarten Kirchengemeinden. Dadurch sollen handlungsfähigere Strukturen entstehen und der Verwaltungsaufwand minimiert werden. Es könnten sich etwa 50 neue, fusionierte Kirchengemeinden bilden.

Der Grund für die Fusionsüberlegungen: 119 der 251 mecklenburgischen Kirchengemeinden haben weniger als 500 Gemeindeglieder. So viele sind nach Angaben des Kirchenkreises jedoch notwendig, um eine Pfarr- oder Mitarbeitenden-Stelle finanzieren zu können. Vorgesehen ist, dass fusionierende Kirchengemeinden sechs Jahre lang jährlich 15.000 Euro bis maximal 30.000 Euro aus dem Fonds für Personalkosten erhalten.

Propst Sauermann im Amt bestätigt

Auch ein Propst wurde in seinem Amt bestätigt: Die Kirchenkreissynode stimmte mit großer Mehrheit (31 von 35 gültigen Stimmen) für die Wiederwahl des 52-jährigen Theologen Dirk Sauermann als Propst bis Ende Juli 2028. Die Propstei Parchim, der Seelsorgebereich Sauermanns, gliedert sich in fünf Regionen mit insgesamt 56 Kirchengemeinden und rund 34.000 Mitgliedern.

Das Propstamt Mecklenburg wird derzeit von einer Pröpstin und drei Pröpsten in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen. Sie haben ihren Sitz in Wismar, Parchim, Rostock und Neustrelitz. Mecklenburg ist einer von 13 Kirchenkreisen in der Nordkirche. In ihm gibt es 251 Kirchengemeinden mit insgesamt rund 170.000 Gemeindegliedern.

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