Landtag berät Feiertagsgesetz - Bischof gegen Lockerung
18. Januar 2016
Kiel. In Schleswig-Holstein steht die gesetzliche Feiertagsruhe wieder zur Debatte. Der Landtag wird am Mittwoch (20. Januar) über das Sonn- und Feiertagsgesetz beraten, weil Abgeordnete von fünf der sechs im Landtag vertretenen Parteien das Verbot öffentlicher Veranstaltungen an stillen Feiertagen wie Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag lockern wollen. Der evangelische Schleswiger Bischof Gothart Magaard lehnt dies ab.
Der Bischof sagte den "Kieler Nachrichten" (Montagausgabe), dass es "lediglich um drei Tage im Jahr geht, die einen besonderen Charakter haben, indem sie Alltag und Trubel unterbrechen". Die drei Feiertage seien "eine Säule unserer Kultur, des Respekts und der Achtung voreinander - und vor unseren Verstorbenen".
Die Piraten scheiterten im Dezember 2013 mit dem Versuch, die Feiertagsruhe am Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag aufzuweichen. Jetzt gibt es einen fraktionsübergreifenden Vorstoß. Die CDU ist nicht dabei. Der Antrag wird von Kai Dolgner (SPD), Eka von Kalben (Grüne), Ekkehard Klug (FDP), Patrick Breyer (Piraten) und Lars Harms (SSW) unterstützt.
Bischof: Respekt und Achtung voreinander - und vor den Verstorbenen
Demnach soll das Verbot öffentlicher Veranstaltungen am Volkstrauertag von 6 bis 15 Uhr und am Totensonntag von 6 bis 17 Uhr gelten. Am Karfreitag soll von zwei Uhr früh bis zwei Uhr nachts des Folgetages Feiertagsruhe sein.
Derzeit gilt das Verbot am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr morgens sowie am Karfreitag den gesamten Tag. Grundlage ist das Sonn- und Feiertagsgesetz, das öffentliche Veranstaltungen verbietet, die dem Ernst stiller Feiertage widersprechen oder den Gottesdienst stören. Erste Pläne für den erneuten Vorstoß wurden erstmals im Dezember 2015 bekannt. Die CDU und die Kirchen reagierten umgehend ablehnend.