FDP warnt vor Neuregelung

Magaard fordert erneut "Bäderregelung mit Augenmaß"

Blick über die Dächer Helgolands mit Kirchturm.
Blick über die Dächer Helgolands mit Kirchturm.© iStockphoto, clu

25. Juli 2012 von Simone Viere

Kiel. Angesichts hochsommerlicher Temperaturen ist in Schleswig-Holstein die Debatte um Geschäftsöffnungen an Sonn- und Feiertagen in Tourismusorten wieder in Gang gekommen. Der evangelische Schleswiger Bischofsbevollmächtigte Gothart Magaard forderte am Mittwoch, 25.7., erneut eine "Bäderreglung mit Augenmaß" mit weniger Öffnungszeiten in Schleswig-Holstein.

 

Die FDP dagegen verteidigte die derzeit geltende Regelung mit geöffneten Geschäften vom 15. Dezember bis 31. Oktober des Folgejahres und warnte vor Einschränkungen.

Magaard begrüßte es, dass die Regierungsparteien SPD, Grüne und SSW wie im Koalitionsvertrag angekündigt den "Dialog mit den Akteuren" aufnehmen wollen. Ziel sei es, die Bäderregelung "auf ein ausgewogenes Ausnahme-Regel-Verhältnis zurückzuführen". Er gehe davon aus, dass Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) demnächst auf die Kirchen zukommen und ein erster Gesprächstermin vereinbart wird, so Magaard.

Die Nordkirche strebt eine "moderate Bäderregelung" an

Anlass für die Stellungnahme ist ein Zeitungsbericht vom 25.7., demzufolge die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein die Kirchen auffordert, für die Dauer der Gespräche das Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig auszusetzen. Kirchensprecher Frank Zabel verwies gegenüber epd darauf, dass sich im Juli 2011 sowohl die damalige CDU-FDP-Landesregierung als auch die Kirchen für die gerichtliche Klärung entschieden hätten. In der Öffentlichkeit sei oft der falsche Eindruck entstanden, dass allein die Kirchen dies gewollt hätten.

Hintergrund ist die aus dem Jahr 2008 stammende Verordnung, die von den Kirchen kritisiert wird. Von der Regelung können derzeit 96 Bade- und Kurorte profitieren, wo Geschäfte vom 15. Dezember bis 31. Oktober des Folgejahres auch an Sonntagen und bestimmten Feiertagen von 11 bis 19 Uhr öffnen dürfen. Insbesondere die evangelische Nordkirche strebt eine "moderate Bäderregelung" von Ende März bis Ende Oktober an, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wird. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald aus dem Jahr 2010 dürfen dort Geschäfte in Kur- und Badeorten vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im Oktober von 13 Uhr bis 18 Uhr öffnen.

Tourismus in Schleswig-Holstein immer stärker von Tagesgästen geprägt

Nach den Worten des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Kieler Landtag, Oliver Kumbartzky, werde der Tourismus in Schleswig-Holstein immer stärker von Tagesgästen und Kurzurlaubern geprägt. Sie kämen gezielt an Wochenenden. "Für dieses Segment ist die Bäderregelung existenziell wichtig", betonte Kumbartzky. Sonntagsöffnungen belebten die Tourismusorte und steigerten den Umsatz. "Wir stehen mit Ländern im Wettbewerb, in denen man uns für diese Diskussion nur belächelt", sagte der FDP-Politiker. Insbesondere beim nördlichen Nachbarn Dänemark sei man "durchaus liberaler bei den Ladenöffnungszeiten".

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