Digitale Kirche

Medienanstalt: Sonderregelung für Live-Streamings verlängert

Wegen der Corona-Pandemie sind alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt, auch alle Gottesdienste. Immer mehr Gemeinden senden ihre Gottesdienste daher per Stream.
Wegen der Corona-Pandemie sind alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt, auch alle Gottesdienste. Immer mehr Gemeinden senden ihre Gottesdienste daher per Stream.© Jens Schulze, epd-Bild

17. April 2020

Für die Live-Übertragung von kulturellen und religiösen Ereignissen im Internet gilt nach Angaben der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) derzeit eine Sonderregelung, so dass sie auch ohne eine rundfunkrechtliche Zulassung möglich sind. Aufgrund der andauernden Corona-Krise wurde diese Sonderregelung nun bis zum 31. August verlängert.

Vereinfachtes Anzeigeverfahren von Live-Streamings:MA HSH  aktuell.nordkirche.de

Live-Streamings ermöglichten den Menschen trotz der Einschränkungen einen Zugang zu Theateraufführungen, Konzerten, Lesungen, Bildungsangeboten und Gottesdiensten. Voraussetzung für Live-Streamings ist lediglich vorab eine formlose Anzeige per E-Mail bei der MA HSH. Bereits erteilte Genehmigungen verlängern sich automatisch bis zum 31. August.

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