Diakonie

Neues Gesetz gefährdet Nachtbus für Obdachlose in St. Petersburg

Nachtbus St. Petersburg im Einsatz
Nachtbus St. Petersburg im Einsatz© Diakonie Hamburg

18. Juli 2012 von Simone Viere

Hamburg. Organisationen in Russland, die "politisch" tätig sind und Geld aus dem Ausland erhalten, gelten künftig als "ausländische Agenten". So sieht es ein neues Gesetz vor, das jetzt im russischen Unterhaus (Duma) verabschiedet wurde. Betroffen davon sei auch der Nachtbus in St. Petersburg, der abends bis zu 200 obdachlose Menschen versorgt.

Der Nachtbus fährt genau wie sein Zwilling in Hamburg ("Mitternachtsbus") seit fast 15 Jahren. Er ist eines der wenigen Hilfsangebote für die vielen Tausend Obdachlosen in der Partnerstadt Hamburgs, teilte das Diakonische Werk Hamburg mit.

"Obdachlose werden in Russland kriminalisiert, der Einsatz für sie gilt als politische Arbeit", sagt Sangeeta Fager, im Diakonischen Werk Hamburg zuständig für St. Petersburg. Unter dem Vorwand höherer Transparenz müssten sich die russischen Partner vom Trägerverein "Nachtasyl" nun öffentlich als "ausländische Agenten" bezeichnen. Das sei nicht nur diskriminierend, sondern erschwere die Arbeit samt ihrer Außenwirkung.

"Wir unterstützen den Verein finanziell und fördern die Ausbildung von Mitarbeitern und den Aufbau organisatorischer Strukturen", sagte Fager. Allein im laufenden Jahr seien es rund 30.000 Euro Spendengelder. Aber die Partner in St. Petersburg seien in ihrem Handeln autonom und handelten nicht nach Vorgaben. "Agenten" seien sie daher keineswegs. Der Aufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen in Russland werde mit dem Gesetz erneut erschwert.

Die Gesetzesänderungen sehen der Diakonie zufolge ein "Sonderregister" für alle Nichtregierungsorganisationen (NRO) vor, die "politisch tätig" sind und Geld aus dem Ausland erhalten. Politische Betätigung ist breit gefasst und schließt auch Organisationen ein, die sich gegen Korruption, für Umwelt und Klima sowie für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Die betroffenen NROs müssen sich zu häufigeren Berichten und vierteljährlicher Finanzeinsicht verpflichten. Alle Veröffentlichungen müssen den Zusatz "ausländischer Agent" führen. Bei Verstößen können Geld- und Haftstrafen fällig werden.

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