Kirchenkreisrat

Tourismusprojekt im Hinterland von Usedom wird unterstützt

Das Projekt „Kunst-Kirche-Kultur-Menschen sinnhaft verbinden“ will die Aufmerksamkeit auf die Kirchen im Hinterland der Insel Usedom stärken. (Symbolbild)
Das Projekt „Kunst-Kirche-Kultur-Menschen sinnhaft verbinden“ will die Aufmerksamkeit auf die Kirchen im Hinterland der Insel Usedom stärken. (Symbolbild)© iStock/martin-dm

27. September 2019

Die touristischen Angebote im Hinterland der Insel Usedom sollen stärker miteinander verbunden werden. Das beschloss der Kirchenkreisrat des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) auf seiner jüngsten Sitzung.

Dem Antrag der Kirchengemeinden Kemnitz und Züssow-Zarnekow-Ranzin wurde somit stattgegeben, das Projekt an den Tourismusfonds der Nordkirche unter dem Titel „Kunst-Kirche-Kultur-Menschen sinnhaft verbinden“ anzudocken.

Verknüpfung von Kirche, Kunst und Kultur

Im Rahmen des Projekts ist geplant, die Kirchen in Ludwigsburg, Kemnitz, Groß Kiesow und Ranzin als Veranstaltungsorte für Angebote der Bereiche Kunst, Kultur und Theologie stärker zu verbinden, um noch mehr Menschen der Region sowie sinnsuchende Touristen zu erreichen. Die Antrag stellenden Gemeinden stellen sich die Entstehung eines Netzwerks vor, das die Verknüpfung von Kirche und Theologie mit zeitgenössischer Kunst und Kultur sowie mit weiteren Akteuren aus Kunst und Kultur, Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Ökologie fördert.

Verstetigung des "Spirituellen Sommers in Pommern"

Als Startpunkt wird das Jahr 2021 anvisiert. Einige Vorhaben und Angebote der betreffenden Kirchengemeinden sind bereits fest eingebunden in die im gesamten Kirchenkreis angelegte Veranstaltungsreihe „Spiritueller Sommer in Pommern“. Das Projekt „Kunst-Kirche-Kultur-Menschen sinnhaft verbinden“ wird zu einer weiteren Verstetigung des „Spirituellen Sommers in Pommern“ beitragen, die Marke stärken und deren Bekanntheit steigern.

Kirchenkreisrat

Der Kirchenkreisrat vertritt den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis in allen Angelegenheiten. Er führt die Aufsicht über die 153 Kirchengemeinden und ihre Verbände sowie über die Dienste und Werke und erteilt die erforderlichen Genehmigungen. Das Gremium besteht aus 13 Mitgliedern.

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