Kirchenwahl 2016

Wahlaufruf der Nordkirchen-Bischöfe: „Mitbestimmung fängt beim Mitstimmen an“

© Nordkirche

18. November 2016 von Maren Warnecke

Mit einem Wahlaufruf wenden sich die vier Sprengel-Bischöfe der Nordkirche an die rund 1,9 Millionen wahlberechtigten Kirchenmitglieder in mehr als 1.000 Kirchengemeinden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Sie können noch bis zum 27. November (1. Advent) die neuen Leitungsgremien vor Ort wählen. Die Gemeinde werde nicht nur vom Pastor geleitet, sondern auch vom Kirchengemeinderat, erinnerte die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs: "Mitbestimmung fängt beim Mitstimmen an."

Die Wahl, die alle sechs Jahre stattfindet, sei auch ein Zeichen der Loyalität mit den zahlreichen ehrenamtlichen Kandidaten, sagte der Schweriner Bischof Andreas von Maltzahn. An den Gemeindegliedern liege es, diesen Menschen durch die Teilnahme an der Abstimmung den Rücken zu stärken. Sein Greifswalder Kollege Bischof Hans-Jürgen Abromeit richtete sich mit seinem Wahlaufruf besonders an die jungen Christen. Wer in diesen Wochen die Mitglieder des Kirchengemeinderats wähle, bestimme mit darüber, "wie heute und künftig Kirche vor Ort aussieht".

Dank an amtierende Kirchengemeinderäte für ihr Engagement

Beide Bischöfe freuten sich, dass erste Kirchengemeinden bereits eine relativ hohe Wahlbeteiligung meldeten, auch für die Briefwahl.  Noch bis zum 27. November, dem ersten Advent, können die Kirchenmitglieder ab 14 Jahren ihre Stimme abgeben. Der Termin sei gut gewählt, sagte Bischöfin Fehrs. "Der Advent ist die Zeit des Aufbruchs."

Der Schleswiger Bischof Gothart Magaard dankte den amtierenden Frauen und Männern der Kirchengemeinderäte für ihren Einsatz. "Sie haben über die Finanzen entschieden und waren für Personal, die kircheneigenen Grundstücke und Gebäude verantwortlich." Oftmals gehörte auch die Restaurierung der historischen Kirchen in den Aufgabenbereich der Kirchengemeinderäte.

Unterschiedliche Fachkenntnisse und Lebenserfahrungen der Ehrenämtler

Die ehrenamtlichen Kirchengemeinderäte sorgen mit den Pastoren für die Verkündigung des Evangeliums in den Gottesdiensten. Sie verwalten Gemeindefinanzen, sind verantwortlich für Personal, Vermögen, Grundstücke und Gebäude. Weiter sind sie zuständig für die Kinder-, Jugend- und Altenarbeit sowie für die Kirchenmusik. Sie wählen die Kirchenkreissynoden, die wiederum Frauen und Männer in die Landessynode wählen. Dabei bringen die ehrenamtlichen Kirchengemeinderäte unterschiedliche Fachkenntnisse und Lebenserfahrungen in ihre Arbeit ein. So stellen sich Juristen, Architekten, Handwerker, Landwirte, Lehrerinnen, Hausfrauen, Erzieherinnen, Künstler und andere Berufsgruppen zur Wahl.

 

Info

Infos zu den Kandidaten finden sich auf den Internetseiten der Kirchengemeinden und in den Gemeindebriefen. Wer am 1. Advent wählen geht, braucht eine Wahlkarte oder den Personalausweis.

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