Theologisches Prüfungsamt der Nordkirche

Die theologische Ausbildung

Das Theologische Prüfungsamt ist nach Artikel 113 der Verfassung der Nordkirche vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 2, 127) ein eigenständiges Organ.
Es ist für die Durchführung der Ersten und Zweiten Theologischen Prüfung verantwortlich.

Die Erste Theologische Prüfung

erfolgt als abschließende Prüfung des Theologiestudiums an den Universitätsstandorten auf dem Gebiet der Nordkirche.

Die Zweite Theologische Prüfung

ist der Abschluss des zweijährigen Vikariats am Prediger- und Studienseminar in Ratzeburg. Das Theologische Prüfungsamt beruft die Prüfungskommissionen und entscheidet über die Zulassung zu den Prüfungen.

Dem Theologischen Prüfungsamt gehören an

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Vorsitzende
Kanzlei der Landesbischöfin, Münzstr. 8–10, 19055 Schwerin

Propst Dr. Tobias Sarx
Stellvertretender Vorsitzender
Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis, Propstei Stralsund, Mauerstr. 1, 18439 Stralsund

Kirchenrätin Birte Makan
Mitglied
Landeskirchenamt, Außenstelle Schwerin, Münzstr. 8–10, 19055 Schwerin

Oberkirchenrat Dr. Matthias de Boor
Mitglied, zugleich Geschäftsführung
Landeskirchenamt, Außenstelle Schwerin, Münzstr. 8–10, 19055 Schwerin

Prediger- und Studienseminar

Weitere Informationen zu Ausbildung und Beruf:

www.pfarrberuf-nordkirche.de

www.vikariat-nordkirche.de

Kontakt

Manuela Buller 
Sekretariat | Weitere Information
Dezernat Personal im Verkündigungsdienst (P) |  Münzstraße 8-10, 19055 Schwerin 

Zur Visitenkarte

Telefon +49 385 20223-145 
manuela.buller@lka.nordkirche.de

Bereiche im Landeskirchenamt

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