Debatte im Bundestag

Beim Thema Sterbehilfe ringen die Abgeordneten mit sich

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02. Juli 2015 von Timo Teggatz

Berlin. Was ist menschenwürdiges Sterben? Verhindert Sterbehilfe den Qualtod? Der Bundestag ringt um eine Regelung des assistierten Suizids. Zum ersten Mal diskutieren die Abgeordneten vier Anträge, die zum Thema vorliegen. Deutlich wurde vor allem eines: Viele Abgeordnete sind noch unentschieden.

In der Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe wird der Ton schärfer und eindringlicher. Am hat der Bundestag erstmals die verschiedenen Anträge beraten, die eine Bandbreite ethischer Positionen repräsentieren. Insgeamt liegten vier Positionen vor: Die Ideen reichen von einem Komplettverbot der Unterstützung bei der Selbsttötung über ein gemäßigtes Verbot, eine Erlaubnis für Ärzte bis hin zu einer ausdrücklichen Legitimation für Vereine, die diese Art der Sterbehilfe anbieten. Starke Worte fallen im Parlament: Die Rede ist von Selbstbestimmung und Menschenwürde, von Solidarität und Gewissen, von Leiden und Qualtod. Es geht emotional zu, Zwischenrufe sind zu hören, intensives Getuschel in den Sitzreihen.

Die erste Lesung der fraktionsübergreifenden Gruppenanträge ist ein Stimmungstest in einer Debatte, in der die Mehrheit anders nicht sicher abzusehen ist – ganz anders als bei anderen Themen. Verhandelt wird über Fraktionsgrenzen hinweg. Die Sterbehilfe-Frage wurde zur Gewissensfrage erklärt. Die Parteien brachten damit im vergangenen Jahr ein ins Stocken geratenes Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode wieder ins Rollen. Unter der schwarz-gelben Koalition blieb ein Gesetz im Bundestag liegen, weil die Union eine strengere Regelung wollte als die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Nach der Bundestagswahl 2013 ging die Debatte erneut los. Im Mittelpunkt stehen vor allem der Verein "Sterbehilfe Deutschland" des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch und der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold. Beide bieten Suizidbeihilfe an, überlassen beispielsweise Sterbewilligen einen tödlich wirkenden Medikamentenmix.

Sterbehilfe-Vereine "ethisch nicht tragbar"

Für "ethisch nicht tragbar" hält die Abgeordnete Kerstin Griese (SPD) diese Vereine. In der Debatte wirbt sie vehement für ein Verbot der geschäftsmäßigen, das heißt auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfe. "Ich möchte in einer sorgenden und solidarischen Gesellschaft alt werden, in der Suizidbeihilfe nicht ein normales Angebot ist", sagt sie.

Gemeinsam mit Michael Brand (CDU) und Kollegen von Grünen und Linken hat sie einen entsprechenden Gruppenantrag vorgelegt. Bislang erhält er deutlich die meiste Unterstützung. Mehr als 170 Parlamentarier haben ihn unterzeichnet, darunter das halbe Bundeskabinett. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) positionierte sich überraschend früh in der Debatte ebenfalls für diese Position. Auch die Kirchen werben für diesen Entwurf. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband und die Deutsche Stiftung Patientenschutz stehen ebenfalls dahinter.

Abstimmung im November

Nur ein weiterer der insgesamt vier Entwürfe macht der Position momentan ernsthaft Konkurrenz. Die Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) will den Sonderfall des ärztlich assistierten Suizids, den das Standesrecht in der Regel verbietet, für Todkranke erlauben. Hintze warnt vor einer Überregulierung, sieht Gewissensentscheidungen von Ärzten im Fall des von Brand und Griese geplanten Verbots gefährdet. Das Problem mit "Kusch und Co" würde trotzdem gelöst, weil der ärztlich assistierte Suizid diese Vereine überflüssig machen würde, argumentiert Katherina Reiche (CDU), die ebenfalls hinter diesem Antrag steht.

Diesen Entwurf haben inzwischen mehr als 100 Abgeordnete unterzeichnet. Abgeschlagen wirken dagegen die beiden Extreme der Debatte: Der Antrag von Patrick Sensburg (CDU) für ein generelles Verbot jeder Suizidbeihilfe und Renate Künast (Grüne) für eine ausdrückliche Erlaubnis der Sterbehilfe-Vereine, solange sie nicht kommerziell ausgerichtet sind. Sensburg hatte die nötige Unterstützerzahl von 32 Abgeordneten für eine Einbringung in den Bundestag nur knapp übertroffen. Künasts Entwurf haben bislang gut 50 Parlamentarier unterzeichnet.

Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass rund die Hälfte der 631 Abgeordneten sich noch nicht positioniert hat. Nach der Sommerpause wird es Ausschussberatungen zu den Gruppenanträgen geben. Die Schlussabstimmung im Bundestag soll im November stattfinden. Noch ist nichts entschieden.

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