Religion und Gesellschaft in Hamburg

Verhaltenskodex regelt religiöses Leben an der Uni

Ein grundsätzliches Burka-Verbot wird es an der Hamburger Uni nicht geben. Wenn der Wissenschaftsbetrieb aber beeinträchtigt wird, kann die Vollverschleierung untersagt werden (Symbolbild)
Ein grundsätzliches Burka-Verbot wird es an der Hamburger Uni nicht geben. Wenn der Wissenschaftsbetrieb aber beeinträchtigt wird, kann die Vollverschleierung untersagt werden (Symbolbild)© iStockphoto

18. Oktober 2017 von Maren Warnecke

Als bundesweit erste Universität hat die Hamburger Universität mit Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen ein Zehn-Punkte-Papier zur Religionsausübung erarbeitet. Präsident Dieter Lenzen stellte das Papier am Mittwoch vor. Festgehalten wurd dort, dass es an der Universität Hamburg auch künftig kein allgemeines Burka-Verbot geben wird. Der neue Verhaltenskodex zur Religionsausübung untersagt eine Vollverschleierung aber, wenn es den Wissenschaftsbetrieb beeinträchtigt. Dazu zählen unter anderem Prüfungen, Labor-Praktika und medizinische Untersuchungen.

Die Diskriminierung von Frauen aus religiösen Gründen will die Universität nicht dulden. So ist eine Trennung nach Geschlechtern im "Raum der Stille" nicht erlaubt. Dies gelte unabhängig davon, so Lenzen, ob die Frauen dies selbst wünschen oder nicht. Wer aus religiösen Gründen ein Zeugnis nicht aus den Händen einer Frau entgegen nehmen will, müsse auf das Zeugnis verzichten. Fußwaschungen in sanitären Anlagen oder hörbare Gebete in Bibliotheken sollen ebenfalls unterbleiben.

Gegenseitige Rücksichtnahme als Grundlage des Campuslebens

Mehrere Monate lang hatte eine Kommission unter Leitung der Philosophie-Professorin Birgit Recki den Verhaltenskodex erarbeitet. Beteiligt waren Religionswissenschaftler, Verfassungsjuristen, Psychologen sowie Vertreter der Studierenden. Ziel sei es gewesen, so Lenzen, die Religionsausübung weitgehend zu ermöglichen, ohne die Freiheit der Wissenschaft einzuschränken.

Hintergrund waren offenbar Übergriffe von muslimischen Studenten, die im "Raum der Stille" und anderen Uni-Räumen muslimische Frauen und Nicht-Muslime bedrängt haben sollen. Das Leben an der Universität lebe von gegenseitiger Rücksichtnahme, sagte Recki. Nicht-Religiösen dürfe die Auseinandersetzung mit dem Glauben nicht aufgezwungen werden.

Richtlinie bei Veranstaltungsplanung bleiben gesetzliche Sonn-und Feiertagsbestimmungen

Das Tragen von religiösen Symbolen wie Kippa, Kreuz oder Schleier ist ausdrücklich erlaubt. Die Universität werde sich bei ihrer Veranstaltungsplanung aber nicht von Gebetszeiten leiten lassen, sagte Lenzen. Richtlinie seien die gesetzlichen Sonn- und Feiertagsbestimmungen. Lenzen: "Es ist aber niemandem verboten, den Raum zu verlassen." Gespräche mit Islamwissenschaftlern hätten ergeben, so Recki, dass nach dem Koran Gebetszeiten bei Bedarf auch verschoben werden dürften.

In welcher Weise Mensen und Cafés religiöse Speisevorschriften beachten, bleibe in der Verantwortung der Betreiber, heißt es in dem Papier weiter. Die Mensen des Studierendenwerks würden die Richtlinien für den Speiseplan in einem Ausschuss festlegen, betonte Lenzen. Dabei würden religiöse Speisevorschriften bereits weitgehend berücksichtigt.

 

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