Änderung des Kirchenmusikgesetzes

Der erste Kantoren-Ehrentitel geht nach Hamdorf

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10. Juli 2017 von Lena Modrow

Eine Gesetzesänderung macht's möglich: Nebenamtliche Kirchenmusiker und -musikerinnen können jetzt nach langer nebenamtlicher Tätigkeit auch den Ehrentitel „Kantor“ bzw. „Kantorin“ verliehen bekommen. Die erste Ernennung nach dieser neuen Regelung in der Nordkirche ging am Sonntag (9. Juli) in die Kirchengemeinde Hamdorf des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde.

Und zwar an Wilma Timmermann. Seit vier Jahrzehnten ist sie in der Kirchengemeinde Hamdorf kirchenmusikalisch aktiv. Die heute 83-jährige war von 1973 bis zu ihrem 70. Geburtstag nebenamtlich angestellt als Organistin, auch den Kirchenchor gründete sie 1977 und leitete ihn viele Jahre. Mittlerweile befindet sie sich im „Un“-Ruhestand und ist als Honorarkraft in der Region unterwegs. Die Verleihung der Urkunde war für sie eine große Überraschung.

 

Hintergrund

Kantor bzw. Kantorin ist die Dienstbezeichnung für hauptberufliche Kirchenmusiker und -musikerinnen. Mit dem neuen Kirchenmusikgesetz ist es nun Kirchengemeinderäten möglich, für langjährig wirkende nebenamtliche Kirchenmusikerinnen und -musiker diesen Titel und damit verbunden eine Urkunde beim Landeskirchenmusikdirektor zu beantragen.

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