Der Hintergrund zur Ehe für alle
26. Mai 2015
Wie ist die Ehe für alle in anderen Ländern Europas geregelt? Und welchen Weg geht Deutschland in Sachen Adoption? Der Hintergrund zum Thema.
In Irland wird per Volksentscheid die Ehe für alle eingeführt. Knapp 20 weitere Länder haben sie ebenfalls, darunter die Niederlande - die die ersten waren - Frankreich, das katholische Spanien oder auch Großbritannien. Deutschland ist einen anderen Weg gegangen und hat 2001 unter der damaligen rot-grünen Regierung die eingetragene Lebenspartnerschaft für Schwule und Lesben eingeführt.
14 Jahre später ist man immer noch dabei, die Lebenspartnerschaft rechtlich der Ehe anzugleichen. Befördert haben diesen Prozess diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach die rechtliche Benachteiligung eingetragener homosexueller Paare grundgesetzwidrig ist. Unter anderem sind sie im Steuerrecht gleichgestellt worden - Stichwort: Ehegatten-Splitting - sowie bei der Hinterbliebenen-Versorgung und im Beamtenrecht.
Das vorerst letzte Urteil aus Karlsruhe erging 2013 zur sogenannten Sukzessiv-Adoption. Damit fiel das gesetzliche Verbot, ein Kind des Partners adoptieren zu können. Die Koalition musste das Urteil 2014 umsetzen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um ein leibliches oder schon vom Partner adoptiertes Kind handelt. Die letzte, noch nicht geregelte Frage ist nun die, ob homosexuelle Lebenspartner gemeinsam und gleichzeitig ein Kind adoptieren können. Das dürfen sie - im Unterschied zu Ehepartnern - bisher nicht.
Gesetzentwurf ist kleiner Fortschritt
Karlsruhe hatte zuletzt im Februar 2014 zwei Anträge dazu aus Berlin aus formalen Gründen abgewiesen. Die Berliner Richter wollten das Verbot der gemeinsamen Adoption überprüfen lassen, weil zwei Frauen, die seit 13 Jahren in einer Lebenspartnerschaft leben, ihre beiden Pflegekinder nicht gemeinsamen adoptieren können. Gegenwärtig steht nach Auskunft des Sprechers des Bundesverfassungsgerichts kein weiteres Verfahren zum gemeinsamen Adoptionsrecht für Lesben und Schwule an. Die Befürworter der gemeinsamen Adoption können daher derzeit nicht mit Rückenwind aus Karlsruhe rechnen.
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) , der an diesem Mittwoch im Kabinett beraten werden soll, sieht kleinere Regelungen zur rechtlichen Angleichung von Lebenspartnerschaft und Ehe vor. SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, alle rechtlichen Benachteiligungen der Homosexuellen zu beseitigen.
Kritik vom Lesben- und Schwulenverband
Dies gelingt mit dem Entwurf nach Einschätzung der Opposition und des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) aber immer noch nicht. Die Grünen verweisen darauf, dass insgesamt 150 Regelungen in 54 Gesetzen zu ändern seien, um die vollständige rechtliche Angleichung zu erreichen.
Der LSVD kritisiert in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf, Maas habe "nur einige Regelungen herausgegriffen". Am schwersten wiege, dass das Abstammungsrecht nicht geändert werde. Das ist ein Problem für lesbische Paare mit Kindern: Bringt eine Frau in einer Lebenspartnerschaft ein Kind zur Welt, ist es rechtlich nicht das gemeinsame Kind. In einer Ehe ist das Kind hingegen automatisch auch das Kind des Ehemanns. Väter unehelicher Kinder können vor oder nach der Geburt die Vaterschaft anerkennen. Homosexuelle Lebenspartner hingegen müssen den Weg der Adoption beschreiten, um dieselben Rechte zu erlangen wie die anderen Eltern.