Flüchtlinge

Diakonie kritisiert Einrichtung für Ausreisegewahrsam am Flughafen

Landeanflug auf den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel (Symbolbild)
Landeanflug auf den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel (Symbolbild)© Stefan Lenz, Fotolia

07. Januar 2016 von Klaus Merhof, Simone Viere

Das Diakonische Werk in Hamburg hat die von Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) angekündigte Einrichtung einer Hafteinrichtung zur Abschiebung am Hamburger Flughafen kritisiert. "Wir halten das für europa- und verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Vorstandsmitglied Gabi Brasch am Mittwoch. Bisher habe genau geprüft werden müssen, ob Menschen inhaftiert werden dürfen, wenn sie Deutschland verlassen sollen.

Diese rechtsstaatliche Prüfung werde durch die jüngsten Verschärfungen des Asylrechts "massiv aufgeweicht", sagte Brasch. Verschärft werde die Situation noch dadurch, dass der Hamburger Senat noch immer nicht - wie im Koalitionsvertrag zugesagt - das unabhängige Abschiebemonitoring am Flughafen wieder ermöglicht habe. 

Das neue Asylgesetz sieht in Paragraf 62b vor, dass die Bundesländer Abschiebungseinrichtungen schaffen können. Dort können Personen bis zu vier Tage ohne vorherigen richterlichen Beschluss oder ein Verfahren festgehalten und anschließend abgeschoben werden. Auch auf die Ankündigung von Abschiebungsterminen kann verzichtet werden.

Derzeit kein Abschiebemonitoring am Flughafen

Nach Diakonieangaben gab es bis Mai 2015 am Hamburger Flughafen ein von der Nordkirche finanziertes Abschiebemonitoring. Als unabhängige Person achtete eine Sozialarbeiterin darauf, dass Abschiebungen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt wurden und vermittelte bei Konflikten.

Dieses von der Diakonie betriebene Abschiebemonitoring wurde ausgesetzt, da zunächst keine Einigung über eine Beteiligung an der Finanzierung mit der Stadt Hamburg erreicht werden konnte. Im Koalitionsvertrag sei von der neuen Regierung zugesagt worden, sich für eine Finanzierung einzusetzen. Diese Zusage sei bis heute nicht umgesetzt worden, beklagt das Diakonische Werk.

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