Nicht Spendenbitte, sondern Armut muss bekämpft werden

Diakonie: Vertreibung von Bettlern verschlimmert die Lage

Armut macht häufig einsam und krank. Werden obdachlose Menschen auch noch aus der Innenstadt vertrieben, verschlechtert sich ihre Lage weiter.
Armut macht häufig einsam und krank. Werden obdachlose Menschen auch noch aus der Innenstadt vertrieben, verschlechtert sich ihre Lage weiter. © Pixabay

23. März 2023

Betteln ist nicht verboten. Das stellt die Diakonie Hamburg klar. Sie setzt sich dafür ein, dass Obdachlose und Bettler nicht aus der Hamburger Innenstadt vertrieben werden. Hintergrund ist ein ein Bericht des Straßenmagazin "Hinz & Kunzt", wonach die Polizei verstärkt bettelnde Menschen weggeschickt habe.

Laut des Berichts habe die Polizei verstärkt bettelnde und obdachlose Menschen in der Innenstadt mit dem Hinweis auf ein neues Gesetz angesprochen, dass Betteln untersage. „Betteln ist in Deutschland nicht verboten“, sagte Landespastor Dirk Ahrens. Hamburg habe bislang „gut daran getan, auf Bettelverbote zu verzichten“ und werde es „auch weiterhin aushalten, wenn Menschen etwa in der Innenstadt um eine milde Gabe bitten“.

Armut ist kein Verbrechen, sondern ein soziales Problem

Bettelnde konfrontierten andere Menschen „direkt mit Armut, und das mag unangenehm sein“, sagte Ahrens. Doch was unangenehm sei oder störe, sei „noch lange nicht verboten“. Er bezeichnete Armut als soziales Problem, das sozial- und nicht ordnungspolitisch gelöst werden müsse.

Die Hamburger Polizei verwies gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf die Senatsantwort vom 17. März auf eine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik und Stephanie Rose (beide Linke) vom 9. März. Der Senat schrieb darin, Polizeibeamte sprächen gegenüber Betroffenen nicht von einem neuen Gesetz, das Betteln verbiete.

Ansprache von Passanten ist erlaubt 

Nach geltender Rechtslage sei Betteln auf öffentlichen Wegen zulässig, wenn es sich lediglich um das Ansprechen von Passantinnen und Passanten mit der Bitte um Spenden handele, ohne diese zu behindern oder zu belästigen. Die Einrichtung eines festen Bettelplatzes mit Lagerstätte sei dagegen nicht zulässig.

Bereits seit dem vierten Quartal 2022 reagiert das Polizeikommissariat 14 laut Senat „auf ein erhöhtes Hinweis- und Beschwerdeaufkommen von Bürgern, Handeltreibenden und Wirtschaftsverbänden“. Darin sei insbesondere von Begleiterscheinungen der Obdachlosigkeit die Rede, wie einem erhöhten Aufkommen an Unrat und Exkrementen sowie Personen, die erheblich alkoholisiert wirkten.

Diakonie fordert soziale Wende statt Polizeikontrolle 

In der Innenstadt tätige Polizeikräfte erhielten „tagesaktuell eine Lageeinweisung hinsichtlich des Beschwerdeaufkommens und sonstiger anlassbezogener Erkenntnisse (zum Beispiel Hilfsangebote, örtliche Schwerpunkte)“, hieß es.

Die Diakonie forderte statt polizeilicher Maßnahmen ein stringenteres sozialpolitisches Handeln. Dazu zählten ein besserer Zugang zu Sozialleistungen, eine soziale Wende in der Wohnungspolitik sowie eine Stärkung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für arme, bettelnde und wohnungslose Menschen, hieß es.

Vertreibung verschlimmert Lebenssituation

Vertreibung verschlechtere die Lebenssituation bettelnder Menschen, teilte die Diakonie mit. Die Betroffenen verlören ihren Lebensmittelpunkt in der Innenstadt, die Alltagsbewältigung werde schwieriger, Kontakte zum Hilfesystem würden behindert oder wegbrechen. Vertreibung löse kein Problem, sondern führe lediglich zu einer Verdrängung in andere Stadtviertel.

Veranstaltungen
Orte
  • Orte
  • Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Johannis
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael in Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Petrigemeinde in Flensburg
  • Hamburg
    • Hauptkirche St. Jacobi
    • Hauptkirche St. Katharinen
    • Hauptkirche St. Michaelis
    • Hauptkirche St. Nikolai
    • Hauptkirche St. Petri
  • Greifswald
    • Ev. Bugenhagengemeinde Greifswald Wieck-Eldena
    • Ev. Christus-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Johannes-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Jacobi Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Marien Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai Greifswald
  • Kiel
  • Lübeck
    • Dom zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Aegidien zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobi Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien in Lübeck
    • St. Petri zu Lübeck
  • Rostock
    • Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock Heiligen Geist
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Lütten Klein
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock
    • Ev.-Luth. Luther-St.-Andreas-Gemeinde Rostock
    • Kirche Warnemünde
  • Schleswig
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schleswig
  • Schwerin
    • Ev.-Luth. Domgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Berno Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
    • Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Versöhnungskirchengemeinde Schwerin-Lankow

Personen und Institutionen finden

EKD Info-Service

0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Sexualisierte Gewalt

0800 0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

Zum Anfang der Seite