Hintergrund

Die Positionen in der Sterbehilfe-Debatte

02. Juli 2015 von Timo Teggatz

Im Herbst will der Bundestag eine Regelung zum Umgang mit Sterbehilfe-Vereinen verabschieden. Über das ethisch schwierige Thema wird über Fraktionsgrenzen hinweg beraten. Im Mittelpunkt steht dabei der assistierte Suizid, die Hilfe bei der Selbsttötung. Sie steht in Deutschland nicht unter Strafe, was sich Sterbehilfe-Vereine zunutze machen. Besonders auf diese Vereine zielen die verschiedenen Anträge, die an diesem Donnerstag in erster Lesung im Parlament beraten werden. Die Positionen im Überblick.

Verbot der Suizidbeihilfe: Ein weitgehendes Verbot der Hilfe bei der Selbsttötung strebt der CDU-Politiker Patrick Sensburg an. Anstiftung oder Hilfe bei der Selbsttötung soll nach seinen Plänen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Sensburg argumentiert, dass dieses klare Verbot Abgrenzungsprobleme zu bestimmten Formen der Suizidbeihilfe vermeidet.

Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe: Eine Gruppe um die Parlamentarier Kerstin Griese (SPD), Michael Brand (CDU), Harald Terpe (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke) will dagegen kein Komplett-Verbot, aber die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe bestrafen, mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Geschäftsmäßig meint hierbei das auf Wiederholung angelegte, organisierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Das Verbot würde sich also nicht nur auf die auf Gewinn orientierte, gewerbsmäßige Suizidbeihilfe beschränken, diese aber auch umfassen. Angehörige und nahe stehende Personen wären vor einer Bestrafung geschützt. Ethische Einzelfallentscheidungen sollen möglich sein und nicht sanktioniert werden, argumentiert die Gruppe, die inzwischen mehr als 170 Unterstützer im Parlament hat.

Regelung zum ärztlich assistierten Suizid: Den Sonderfall des ärztlich assistierten Suizids nimmt eine Gruppe um Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) in den Blick. Während die Hilfe beim Suizid prinzipiell nicht unter Strafe steht, ist sie Ärzten in der Regel durch Standesrecht untersagt. Die Hintze-Lauterbach-Gruppe will dies ändern. Ärzte sollen demnach Suizidbeihilfe leisten dürfen, wenn der Patient eine organische Krankheit hat, die "unumkehrbar" zum Tod führt sowie volljährig und einwilligungsfähig ist. Mit einem Paragrafen im Zivilrecht sollen Ärzte vor Sanktionen nach dem Standesrecht geschützt werden.

Erlaubnis für Sterbehilfe-Vereine: Die liberalste Regelung mit einer Erlaubnis für Sterbehilfe-Vereine haben die Politikerinnen Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) vorgelegt. Sie sind gegen gewerbsmäßige, kommerziell ausgerichtete Sterbehilfe, organisierte Suizidhilfe ohne Gewinnabsicht wollen sie aber erhalten und definieren dafür Regeln. So sollen nach ihrem Entwurf Organisationen und Ärzte, die bei der Selbsttötung helfen wollen, zu Beratungsgesprächen und einer Dokumentation der Fälle verpflichtet werden. Auch sie wollen durch eine gesetzliche Regelung das standesrechtliche Verbot für Ärzte außer Kraft setzen. Der Entwurf hält fest, dass Suizidbeihilfe ärztliche Aufgabe sein kann, eine Verpflichtung dazu gebe es aber nicht.

Ein weiterer Vorschlag der Grünen-Abgeordnete Katja Keul trat in der Debatte dafür ein, es bei den bisherigen Regelungen zu belassen. Ihr Büro ging am Mittwochvormittag aber davon aus, dass der Vorschlag nicht das notwendige Quorum erreicht.

Veranstaltungen
Orte
  • Orte
  • Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Johannis
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael in Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Petrigemeinde in Flensburg
  • Hamburg
    • Hauptkirche St. Jacobi
    • Hauptkirche St. Katharinen
    • Hauptkirche St. Michaelis
    • Hauptkirche St. Nikolai
    • Hauptkirche St. Petri
  • Greifswald
    • Ev. Bugenhagengemeinde Greifswald Wieck-Eldena
    • Ev. Christus-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Johannes-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Jacobi Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Marien Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai Greifswald
  • Kiel
  • Lübeck
    • Dom zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Aegidien zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobi Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien in Lübeck
    • St. Petri zu Lübeck
  • Rostock
    • Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock Heiligen Geist
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Lütten Klein
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock
    • Ev.-Luth. Luther-St.-Andreas-Gemeinde Rostock
    • Kirche Warnemünde
  • Schleswig
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schleswig
  • Schwerin
    • Ev.-Luth. Domgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Berno Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
    • Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Versöhnungskirchengemeinde Schwerin-Lankow

Personen und Institutionen finden

EKD Info-Service

0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Sexualisierte Gewalt

0800 0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

Zum Anfang der Seite