Glockendiebe von Groß Ridsenow verurteilt
25. März 2014
Güstrow/Glocken. Im Prozess um den Diebstahl der Kirchenglocke vom Friedhof in Groß Ridsenow sind die vier Angeklagten am 24.3. 2014 vom Amtsgericht Güstrow zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass zumindest einige der Angeklagten die Glocke entwendet hatten. Außerdem hätten alle vier die Glocke gemeinschaftlich an eine Entsorgungsfirma verkauft.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde bei drei der Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Bei dem vierten Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand und bereits vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde die Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Den Angeklagten im Alter von 22 bis 30 Jahren war vorgeworfen worden, im Oktober 2012 die Kirchenglocke des Friedhofs im mecklenburgischen Groß Ridsenow (bei Rostock) entwendet und an einen Altmetallhändler verkauft zu haben.
Ein Schrotthändler hatte die Bronzeglocke zerlegt
Die rund 600 Kilogramm schwere Glocke von Groß Ridsenow stammte aus dem 15. Jahrhundert und galt als eine der bedeutendsten in Mecklenburg-Vorpommern. Sie war aus dem frei stehenden Glockenstuhl ausgebaut und abtransportiert worden. Ein Schrotthändler hatte die Bronzeglocke zerlegt und 1.600 Euro bezahlt. Laut Gutachten hat sie einen Wert von rund 20.000 Euro.