Kirchenamt fordert neues Gerichtsverfahren gegen Ahrensburger Ruhestandspastor
12. Dezember 2012
Ahrensburg/Kiel. Im Ahrensburger Missbrauchsfall drängt die Nordkirche auf ein neues Verfahren gegen den Ruhestandspastor Friedrich H. (71). Das Landeskirchenamt habe Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt, teilte Kirchensprecher Frank Zabel am Mittwoch in Kiel mit. Es liege ein "schwerwiegender Verfahrensfehler" vor.
Pastor H. wird vorgeworfen, jahrzehntelang den vielfachen sexuellen Missbrauch seines Pastorenkollegen Dieter K. vertuscht und seinerseits junge Mädchen seiner Jugendgruppen sexuell missbraucht zu haben.
Das Landeskirchenamt hatte dem Pastor "schwerwiegende Amtspflichtverletzungen" vorgeworfen und beim unabhängigen Kirchengericht seine Entfernung aus dem Dienst beantragt. Das Kirchengericht dagegen hatte Mitte November das Verfahren gegen H. ohne Beweisaufnahme eingestellt. Eine "Entfernung aus dem Dienst" sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit "nicht gerechtfertigt", hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Missbrauchsopfer hatten die Einstellung kritisiert.
Das Landeskirchenamt bezieht sich in seinem neuen Antrag auf das Disziplinargesetz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Danach hätte das Gericht das Verfahren nicht einstellen dürfen, nachdem bereits die mündliche Verhandlung eröffnet worden war, hieß es. In diesem Stadium des Verfahrens hätten die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte befolgt werden und am Ende hätte ein Urteil stehen müssen. Das Verfahren aber sei ohne Anhörung der Zeugen eingestellt worden.
Das Landeskirchenamt lehnt außerdem für das weitere Verfahren den Vorsitzenden und die weiteren vier Richter der Disziplinarkammer wegen "Besorgnis der Befangenheit" ab. Die Mitglieder der Kammer hätten den Vorsitzenden bei seiner unzulässigen Entscheidung beraten und seine Bewertung offenbar geteilt.