Bischof Abromeit

Kirchengericht verhandelt über Amtszeitverlängerung

Bischof Abromeit (Mitte)
Bischof Abromeit (Mitte)© epd-bild / Jens Schulze

01. Februar 2013 von Simone Viere

Hamburg/Greifswald. Das Kirchengericht der Nordkirche wird am 11. Februar in Hamburg darüber verhandeln, ob die Amtszeitverlängerung des Pommerschen Bischofs Hans-Jürgen Abromeit (58) rechtmäßig war. Geklagt hatten zwei ehemalige Mitglieder der pommerschen Synode (Kirchenparlament), Wolfhard Molkentin und Andreas Ruwe.

Beklagte ist die evangelische Nordkirche, Rechtsnachfolgerin der Pommerschen Kirche. Der Ausgang des Verfahrens gilt als offen. 

Das pommersche Bischofswahlkollegium hatte im Dezember 2011 beschlossen, die Amtszeit Abromeits um weitere fünf Jahre bis 2018 zu verlängern. Molkentin und Ruwe begründen ihre Klage damit, dass das Wahlgremium keine Entscheidung über eine Amtszeitverlängerung hätte treffen dürfen. Laut Bischofswahlgesetz wäre eine Verlängerung erst "nach Ablauf des Berufungszeitraums" möglich gewesen - und der endet erst im Herbst 2013.

Selbst wenn eine solche Entscheidung möglich gewesen wäre, so das Argument der Kläger, hätte sie mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst werden müssen. Von den 19 Anwesenden in der Wahlsitzung hätten aber nur zehn für die Verlängerung votiert. Darüber hinaus hätten zwei auswärtige Kirchenvertreter mitgestimmt, die dem Gremium gar nicht angehörten. Die Klage, betonen beide Synodale, werde von zahlreichen Pastoren, Pröpsten und Mitarbeitern unterstützt. Molkentin war früher CDU-Landrat in Nordvorpommern und Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. Ruwe unterrichtet an der Universität Greifswald Hebräisch.

Kompliziert wird die Rechtsklärung auch dadurch, dass im Januar 2012 parallel zu den Fusionsberatungen zur Nordkirche die pommerschen Synodalen zu einer Sondersynode zusammenkamen. Zwei Drittel der Mitglieder stimmten damals für das Votum des Bischofswahlausschusses. Darüber aber, so die Kritik der Kläger, hätte nur die Verfassunggebende Synode der Nordkirche abstimmen dürfen.

Der Rechtsdezernent der Nordkirche, Winfried Eberstein, hat beantragt, die Klage abzuweisen. Beide Seiten legen Rechtsgutachten vor, die ihre Position stärken: Der ehemalige Verfassungsrichter Helmut Wolf unterstützt die Kläger, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt die Nordkirche.

Die pommersche Kirche hat sich Pfingsten 2012 mit den Landeskirchen Mecklenburg und Nordelbien zur Nordkirche zusammengeschlossen. Abromeit leitet in Greifswald gemeinsam mit dem Schweriner Bischof Andreas von Maltzahn den Sprengel Mecklenburg und Pommern. Wenn 2018 die Amtszeit der beiden Bischöfe endet, soll es nur noch einen Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern geben, der seinen Sitz in Greifswald hat. Sollte das Kirchengericht entscheiden, dass Abromeits Amtszeit im Herbst 2013 endet, übernimmt laut Einführungsgesetz einer der drei pommerschen Pröpste bis 2018 die Amtsgeschäfte in Greifswald.

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