Land und Kirchen schließen neue Patronatsvereinbarung
16. August 2013
Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern hat mit den evangelischen Kirchen im Land eine neue Patronatsvereinbarung geschlossen. Demnach unterstützt das Land die Kirchen von diesem Jahr an bis 2019 mit bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich.
Bis 2015 stünde den Kirchen die Summe von 9,24 Millionen Euro zur Verfügung, für die Jahre 2016 bis 2019 seien es 12,88 Millionen, teilte das zuständige Justizministerium am Donnerstag in Schwerin mit.
Dazu kommen den Angaben zufolge bis 2015 noch 1,43 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds, die über das Land an die Kirchen weiter gereicht werden. Damit belaufen sich die zur Verfügung stehenden Mittel bis 2019 auf insgesamt 23,55 Millionen Euro, für die zurückliegenden fünf Jahre von 2008 bis 2012 waren es knapp 17 Millionen.
Mehr als 1000 Dorf- und Stadtkirchen müssen saniert werden
Landesbischof Gerhard Ulrich lobte das Zustandekommen der Vereinbarung: "Der Erhalt der Kirchen hat angesichts der demografischen Entwicklung auch eine wesentliche Bedeutung für die Zukunft der ländlichen Räume. In vielen kleinen Orten in Mecklenburg-Vorpommern bilden die Kirchen den letzten öffentlichen Raum." Außerdem käme die Sanierung der Kirchen einer indirekten Wirtschaftsförderung gleich, weil Baubetriebe aus der Region die notwendigen Bauaufgaben übernehmen.
Gleichzeitig betonte er jedoch, dass die mehr als 1.000 Dorf- und Stadtkirchen in Mecklenburg und Pommern die Nordkirche "vor erhebliche Herausforderungen" stellten. Der Schweriner Bischof Andreas von Maltzahn wies seinerseits darauf hin, dass zahlreiche Patronatskirchen immer noch gefährdet seien. So seien beispielsweise in Mecklenburg aktuell 77 Patronatskirchen als "besonders gefährdet" eingestuft, 31 seien es akut, 36 hätten den Status "gefährdet".
Den Angaben zufolge hat allein der Kirchenkreis Mecklenburg bis 2024 einen Bedarf von 212 Millionen Euro für Baulasten errechnet. Die geschlossene Vereinbarung zwischen Land und evangelischen Kirchen basiert auf dem Güstrower Vertrag von 1994 und regelt die Verpflichtungen und Beteiligungen des Landes an Baulasten von kirchlichen Gebäuden, die bis zur Nordkirchen-Fusion unter dem Patronat Mecklenburg-Vorpommerns standen.