Tod und Trauer

Landtag in Kiel lehnt neues Bestattungsrecht ab

© Schleswig-Holsteinischer Landtag

26. Januar 2017 von Simone Viere

Schleswig-Holsteins Landtag hat mit großer Mehrheit ein von der Piratenfraktion eingebrachtes neues Bestattungsrecht abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass im nördlichsten Bundesland Verstorbene auf einem öffentlich zugänglichen Friedhof bestattet werden müssen. Die Piraten wollten mit ihrem Gesetzentwurf den Friedhofszwang abschaffen.

In der Debatte verwies Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) auf eine Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände. Danach sei das Vorhaben der Piraten nicht umsetzbar. Es gäbe nicht ausreichend Personal in den Kommunen, um zu überprüfen, ob die Vorschriften für eine würdevolle Bestattung im privaten Bereich beachtet würden. Dies wäre bei der Aufbewahrung einer Urne im Wohnzimmer der Fall. Auch dies sollte nach dem Entwurf der Piraten möglich sein.

Der Piraten-Abgeordnete Uli König bedauerte die Ablehnung. Danach bleibe die Aufbewahrung der Asche von Angehörigen daheim oder ihr Verstreuen im eigenen Garten weiterhin verboten. Eine repräsentative Umfrage habe zuvor ergeben, dass sich 75 Prozent der Bürger in Schleswig-Holstein "genau diese Möglichkeit wünschen". "Der Landtag hat heute unsere Reformvorschläge für das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein begraben", sagte König. Damit ignorierten die Abgeordneten überwiegend den erklärten Willen der Bürger.

CDU-Fraktion lehnte den Piraten-Antrag geschlossen ab

 

Die CDU-Abgeordnete Petra Nicolaisen verwies auf die jüngste Stellungnahme des Schleswiger Bischofs Gothart Magaard: "Wer Tod und Trauer privatisieren will, muss auch erklären, was dies für unsere Erinnerungskultur bedeutet". Die CDU-Fraktion lehnte den Piraten-Antrag geschlossen ab.

Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Baasch verwies auf die vorangegangenen Anhörungen zum Gesetzentwurf. "Im Ergebnis bleibt für mich festzustellen: In Schleswig-Holstein sind Bestattungen modern und zeitgemäß geregelt." Deshalb lehne er den Gesetzentwurf der Piraten ab.

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