Landtagsbeschluss zur Rehabilitierung homosexueller Menschen
10. Juni 2016
Samiah El Samadoni, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein, hat die fraktionsübergreifende und einstimmige Entscheidung des Kieler Landtages begrüßt, einen Gesetzentwurf auf Bundesebene zur Rehabilitierung für die nach 1945 verfolgten homosexuellen Menschen zu unterstützen. "Viel zu lange mussten die Verfolgten warten, um für die schwerwiegenden Eingriffe in ihre Rechte und ihr Leben - allein aufgrund ihrer sexuellen Identität - rehabilitiert und entschädigt zu werden."
Seit 1945 seien mehr als 50.000 Männer aufgrund § 175 des Strafgesetzbuches wegen ihrer sexuellen Orientierung verurteilt und teilweise inhaftiert worden, sagte Landtagssprecher Tobias Rischer. Diese Urteile sollen nun aufgehoben werden.
El Samadoni: "Es gibt keine Menschen zweiter Klasse"
Der ursprünglich von der FDP-Fraktion in den Landtag eingebrachte Antrag wurde von allen Fraktionen getragen. "Für die Verurteilten aus beiden deutschen Staaten müssen nun endlich Zeichen gesetzt werden, um auch in der aktuellen politischen Situation mit rechtspopulistischen Parteien deutlich zu machen, dass es keine Menschen zweiter Klasse gibt, wenn es um deren sexuelle Identität geht", so El Samadoni.
Trotz einer Entschärfung des Paragraphen im Jahr 1969 waren bis 1994 homosexuelle Handlungen in der Bundesrepublik strafbar gemäß der Paragraphen §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches. Auch in der DDR (§ 151 des Strafgesetzbuches der DDR) wurde eine vergleichbare Regelung erst 1968 abgeschafft.