Libyen-Flüchtlinge in Hamburg wollen gemeinsame Lösung
20. Juni 2013
Hamburg. Die Flüchtlingsgruppe "Lampedusa in Hamburg" fordert eine einheitliche Lösung für ihren Aufenthalts in der Hansestadt. Dabei beziehen sie sich auf Paragraphen 23 des Aufenthaltsgesetzes, sagte die Rechtsanwältin Daniele Höde am 20. Juni in Hamburg. Dieser Paragraph biete die Grundlage dafür, die Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufzunehmen, fügte sie hinzu. Die Rechtsanwältin berät die Gruppe unter anderem juristisch.
Die Flüchtlinge, die aus Libyen geflohen und über Italien nach Hamburg gekommen waren, hätten trotz unterschiedlicher Herkunftsländer "eine gemeinsame Geschichte seit Beginn ihrer Flucht", sagte die Anwältin. Es könne nicht sein, dass die Männer jetzt jeder für sich ein langes Verfahren durchlaufen müssen, um eine Lösung zu finden. Schließlich hätten sie in Italien bereits "gravierende Menschenrechtsverletzungen" erleiden müssen. "Hier ist die Politik gefordert", sagte Höde.
Der Hamburger Senat sieht bislang die Rückführung der Flüchtlinge nach Italien als einzige Option. Er bezieht sich dabei auf das "Dublin-II"-Abkommen, nach dem Flüchtlinge nur in dem Land Recht auf Schutz und Unterstützung haben, in dem sie das erste Mal europäischen Boden betreten haben. Bei den Flüchtlingen aus Libyen war das Italien: Sie kamen nach der Flucht über das Mittelmeer auf der Insel Lampedusa an. Die Flüchtlingslager in Italien wurden Anfang des Jahres geschlossen, die Männer mit Schengen-Visa ausgestattet und in andere europäische Länder geschickt.