Diskussion mit Tiefenschärfe

Nordkirche lädt zu Debatte über Suizidassistenz ein

© Saad Chaudhry, unsplash

02. Februar 2021

Eine öffentliche "Diskussion mit Tiefenschärfe" wünscht sich die Landesbischöfin der Nordkirche zum Thema "assistierter Suizid in kirchlichen Einrichtungen". Deshalb lädt Kristina Kühnbaum-Schmidt im Februar ein zu einer digitalen Gesprächsreihe ein.

Anmeldung zu den Veranstaltungen:  nordkirche.church-events.de

Geplant sind drei Veranstaltungen mit jeweils einem Vortrag und anschließender Diskussion. Pro Veranstaltung können 50 Anmeldungen berücksichtigt werden.

Der Jurist Michael Germann von der Universität Halle, Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, spricht am 9. Februar, der Theologe Dietrich Korsch von der Universität Marburg am 15. Februar und Oberkirchenrätin Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, am 24. Februar. Die Veranstaltungen dauern jeweils von 18 bis 19.30 Uhr.

Dienstag, 9. Februar, 18 Uhr bis 19.30 Uhr

„Ein Recht auf den eigenen Tod? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.“

Impuls: Prof. Dr. Michael Germann, Universität Halle, Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, Vorsitzender des Rechtsauschusses der Generalsynode der VELKD 

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Montag, 15. Februar, 18 Uhr bis 19.30 Uhr

„Selbstbestimmung und Willensfreiheit im Kontext der Diskussion um den assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen.“

Impuls: Prof. Dr. Dietrich Korsch, emeritierter Professor für systematische Theologie an der Universität Marburg

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Mittwoch, 24. Februar, 18 Uhr bis 19.30 Uhr

„Assistierter Suizid – Perspektiven aus der Diakonie.“

Impuls: Prof. Dr. Annette Noller, Oberkirchenrätin und Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, zuvor Professorin für Theologie und Ethik in sozialen Handlungsfeldern/ Diakoniewissenschaft an der evangelischen Hochschule Ludwigsburg

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Informationen tauschen und diskutieren

"Die öffentliche Diskussion zum Thema ‚assistierter Suizid in kirchlichen Einrichtungen‘ läuft derzeit in verschiedenen Medien und durchaus pointiert. Mir liegt daran, zu dieser Thematik eine differenzierte Debatte zu führen, in der im Gespräch miteinander Information und Sachkenntnis ihren Raum finden und Argumente ausgetauscht werden", so die Landesbischöfin.

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Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt© Marcelo Hernandez, Nordkirche

So könne die eigene Position fundiert geklärt, begründet oder auch in Frage gestellt werden, so Kühnbaum-Schmidt weiter. Der sensiblen Thematik werde ein auf bloßes Pro und Contra reduzierter Austausch nicht gerecht, "durchaus jedoch Formate, die der Information und der Debatte gewidmet sind".

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 verabschiedete Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Suizidassistenz gekippt. Nach Ansicht der Richter umfasst das Recht auf selbstbestimmtes Sterben die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, und erlaube dabei auch die Hilfe Dritter.

Katholische und evangelische Kirche hatten das Urteil kritisiert. Mit einem Gastbeitrag prominenter Vertreter der evangelischen Kirche in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (11. Januar), in dem gefordert wurde, Suizidassistenz für evangelische Einrichtungen nicht komplett auszuschließen, wurde eine neue Debatte über diese Position entfacht.

Die Autoren des Beitrags sind Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, der Theologe Reiner Anselm, die Theologin Isolde Karle, der hannoversche Landesbischof Ralf Meister, der Palliativmediziner Friedemann Nauck und der Jurist Jacob Joussen, der dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört. 

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