Kirchenwahl

Post für 14.000 Jugendliche in der Nordkirche: Dein Jahr – Deine Wahl

So sieht die Post der Nordkirche aus. In diesen Tagen werden alle jungen Kirchenmitglieder benachrichtigt, die erstmals über den Gemeinderat abstimmen dürfen.
So sieht die Post der Nordkirche aus. In diesen Tagen werden alle jungen Kirchenmitglieder benachrichtigt, die erstmals über den Gemeinderat abstimmen dürfen. © Nordkirche

07. Januar 2022 von Anne Christiansen, Julia Krause

In diesem Jahr ist Kirchenwahl in der Nordkirche! Für viele Jugendliche bedeutet das: Sie dürfen zum ersten Mal wählen, wer in den Kirchengemeinderäten entscheidet – etwa über die Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit oder die Bildungsangebote in ihrer Ortsgemeinde. Deshalb bekommen sie in diesen Tagen Post von der Nordkirche. Das Motto: Dein Jahr – Deine Wahl.

Mehr zur Wahl unter: nordkirche.de/mitstimmen

Die Kirchenwahl ist ein echtes Mammutprojekt: In allen der fast 1.000 Gemeinden der Nordkirche werden am 27. November 2022 neue Kirchengemeinderäte gewählt. Beteiligen können sich daran rund 1,65 Millionen Mitglieder. Darunter sind etwa 14.000 Jugendliche, die in diesem Jahr wahlberechtigt werden und deswegen von der Nordkirche unter dem Motto "Dein Jahr  – deine Wahl" angeschrieben werden. Doch was muss man rund um die Wahl eigentlich alles wissen? Hier kommen die Basics. 

Ab 14 Jahren religionsmündig 

Anders als bei den Kommunal- und Bundestagswahlen sind junge Menschen bei der Kirchenwahl nicht erst ab 16 beziehungsweise 18 Jahren berechtigt, ihre Stimme abzugeben, sondern schon ab 14 Jahren. Mit diesem Alter wird man "religionsmündig". Die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft ist dann eine individuelle Entscheidung. Bekennt man sich zu seinem Glauben durch die Taufe und Konfirmation, geht damit auch das Recht einher, über das Leitungsgremium der eigenen Gemeinde mit abstimmen zu dürfen.

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Voraussetzung für die Stimmabgabe im November ist also das Mindestalter (14 Jahre) und die Mitgliedschaft in der Nordkirche. Heißt: Auch wer erst in diesem Jahr getauft und vielleicht auch im Anschluss konfirmiert wird, kann mitstimmen, solange der 14. Geburtstag vor dem Wahltermin liegt und der Wohnort innerhalb des Gebiets der Nordkirche (Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) ist.

Wie soll die Jugendarbeit in Zukunft aussehen?  

Und dieses Recht sollte man nutzen. Denn die Mitglieder des Kirchengemeinderates sind nicht nur für die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften der Gemeinde verantwortlich, sondern auch für die konkrete Ausgestaltung bestimmter Angebote: Konfizeit, Jugendfreizeit, Seelsorge, Kirchenmusik, Fortbildungen und Nachhaltigkeit – auch mit all diesen Bereichen befasst sich der Gemeinderat, der mehrheitlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. 

Aus dem Archiv: Kirchenwahl 2016

So stimmt er etwa darüber ab, ob das Gemeindehaus immer freitags zum Kino wird oder die Gemeinde für Besorgungen der Umwelt zuliebe ein Lastenrad statt Auto anschaffen soll. 

Gewählt wird der Gemeinderat immer auf sechs Jahre. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten wird kurz vorher bekanntgegeben. Bis zum 2. Oktober 2022 können sich alle melden, die das Gemeindeleben aktiv im Leitungsgremium mitgestalten wollen. Hier gilt das Mindestalter von 18 Jahren. 

Hinweis

Pastorinnen und Pastoren und Aktive in der Jugendarbeit können für die Jugendlichen, die erst im Laufe dieses Jahres 14 Jahre alt und getauft werden, bereits jetzt persönlich mit dem Brief auf die Wahl aufmerksam machen. Blanko-Exemplare können unter info@kommunikation.nordkirche.de angefordert werden. 

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